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Nachlass: Klarheit schaffen, Streitigkeiten vermeiden

Region - „Berliner Testament“ – was verbirgt sich dahinter? Viele haben den Begriff schon gehört und ganz allgemein ist damit die gegenseitige Begünstigung bei Eheleuten gemeint. Den meisten ist daran gelegen, den Ehepartner nach dem eigenen Versterben finanziell abgesichert zu wissen.

Natürlich erreicht man das mit einer kurzen Formulierung. Aber ist das genug? Gerade aus steuerlicher Hinsicht verlieren Ihre Nachkommen damit einmal die Freibeträge. Und was soll passieren, wenn der zweite verstirbt? Insbesondere bei sog. „Patchwork-Familien“  führt das zu ungeahnten Risiken. Auch wenn das Thema gerne verdrängt wird: uneheliche Kinder sind gleichfalls erbberechtigt.

Zudem sollten Sie festhalten, ob der überlebende Ehegatte nach Ihrem Versterben das gemeinsame Testament noch ändern darf bzw. in welchem Ausmaß.

Besser, man fasst weiterreichende Bestimmungen, die allen gerecht werden. Um Formulierungsfallen zu vermeiden empfiehlt sich juristischer Rat.

  

 

 

 

 

  

Von: Sabine Broßmann (Nachlassberatung), Donnerstag, 30. August 2018 - Aktualisiert am Sonntag, 31. Oktober 2021
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Sabine Broßmann Nachlassberatung« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/brossmann

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