Nachlass: Klarheit schaffen, Streitigkeiten vermeiden

Region - Sie meinen, Sie haben nichts zu vererben? Das ist die Wunschvorstellung vieler – am Ende des Lebens mit Null abzutreten. Den Meisten wird das nicht gelingen, schließlich kennen wir alle nicht den Tag X.

Es lohnt daher, sich Gedanken darüber zu machen: Was soll denn mit dem Übriggebliebenen geschehen? Ganz unabhängig davon, um welchen Betrag oder welche Lieblingsstücke es sich handelt. Häufig sind Familienmitglieder oder Freunde vorhanden, die man bedenken möchte. Oder vielleicht sollen gerade weitere Verwandte auf keinem Fall erben. Noch unbeliebter: Wer möchte schon, dass Vater Staat sein mühsam Erspartes erhält? 

Ein wenig Zeit dafür aufwenden, Ihre Wünsche zu Papier bringen und schon löst sich das ungeliebte Thema „Testament“ in Wohlgefallen auf. Gerade wenn es um höhere Vermögenswerte geht, sollten Sie auch die Freibeträge im Blickfeld behalten. Hierzu steuerlichen Rat einzuholen ist äußerst sinnvoll. 

Wer in der Gestaltung unsicher ist, sollte sich fachlich beraten lassen.

 

Von: Sabine Broßmann (Nachlassberatung), Freitag, 26. Oktober 2018
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