Neue Reglungen für Notunterkunft beschlossen

Roth - Im Oktober wird das neue Haus für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Wohnung verloren haben, offiziell seinen bestimmungsgemäßen Betrieb aufnehmen. Erster Bürgermeister Andreas Buckreus (SPD) hat entschieden, den Neubau als kostenrechnende Einrichtung zu betreiben. Das führt nach Berechnungen der Kämmerei zu hohen Gebühren. Künftig sollen wohnungslose Rotherinnen und Rother für sechs Quadratmeter 501 Euro zahlen müssen. Trotz kontroverser Diskussion hat der Stadtrat mehrheitlich zugestimmt.

ROTH – Nach ausführlicher und zum Teil kontroverser Diskussion hat der Rother Stadtrat zwei Satzungen für den Betrieb der neuen Unterkunft für Rother Bürgerinnen und Bürger beschlossen, die ihre Wohnung verloren haben. Dabei sind die umstrittenen Regelungen beibehalten worden. So ist ein Antrag der Gruppe „Die Partei“ abgelehnt worden, der die Gebühren für Grundsicherungs- und Sozialhilfeempfänger reduzieren wollte.

Laut Antrag von Martin Winkler und Stephanie Seitz sollte die Gebühr für die Unterbringung in einem 12,4 Quadratmeter großen Zweibett-Zimmer inklusive Strom und Wasser samt Gemeinschaftsküche und -bad von 501 Euro auf 200 Euro reduziert werden. Alternativ hatte die Partei beantragt, klare Vorgaben für die Stundung oder den Erlass der kalkulierten Gebühr zu machen. Zur Begründung hatte „Die Partei“ erklärt, dass die vom Landkreis übernommenen Gebühren für eine Unterkunft der genannten Größe bei 88,26 Euro liegen. 11,71 Euro pro Quadratmeter aus dem Mietspiegel und drei Euro pro Quadratmeter für die Heizung.

Winkler und Seitz befürchteten nun, dass die hohen Gebühren die Hilfesuchenden in die Schuldenfalle trieben oder sogar dazu führten, dass die Hilfe in der neuen Einrichtung nicht angenommen werde. „Vielleicht sucht man sich dann lieber einen Schlafplatz draußen“, befürchtete Martin Winter und schilderte drei solche Fälle in den vergangenen fünf Jahren, die er selbst erlebt habe. „Das war den katastrophalen Verhältnissen in der Notunterkunft am Kiefernweg geschuldet“, schilderte Winkler die Ursachen aus seiner Sicht. „Jetzt haben wir die Einrichtung verbessert, nun drohen aber durch zu hohe Gebühren wieder ähnliche Zustände“, befürchtete er.

Winkler forderte eine politische Entscheidung darüber, „ob die Notunterkunft als kostenrechnende oder als soziale Einrichtung geführt wird“. Grünen-Stadtratsmitglied Joachim Holz vertrat ebenfalls die Auffassung, die Gebühren seien zu hoch. Er mahnte verbesserte Prävention an, um Obdachlosigkeit zu verhindern, und forderte gezielte und schnelle Reintegration in herkömmliche Mietwohnungen. „Das würde unsere Kosten minimieren“, war Holz überzeugt. Ebenso befürchtete er eine Zunahme von Bürokratie, wenn man den Nachweis für eigenes Bemühen bei der Suche nach einer neuen Wohnung von den Betroffenen wöchentlich einhole, wie es die Satzung vorschreibt. Sein Antrag, den Rhythmus auf „monatlich“ zu ändern, wurde allerdings mit großer Mehrheit abgelehnt. Holz wies deshalb darauf hin, dass man ohnehin niemanden aus der Unterkunft rauswerfen könne, wenn er den Nachweis nicht erbringe. „Es geht ja um öffentliche Sicherheit und Ordnung“, verwies Holz auf die rechtliche Grundlage der öffentlich-rechtlichen Notunterkunft.

Vonseiten des Ersten Bürgermeisters Andreas Buckreus (SPD) und seines Geschäftsleiters Stefan Krick hieß es mehrfach, die Unterkunft solle lediglich vorübergehendes Obdach, aber keinesfalls Anreize zu längerem Verweilen bieten. „Außerdem könnte sie zum Anziehungspunkt Obdachloser aus dem gesamten Landkreis werden“, gab Krick zu bedenken. Mit Blick auf die Empfänger staatlicher Transferleistungen versicherte Kämmerer Wolfgang Schmidt, man habe den Teil der Gebühren, der über den vom Landratsamt übernommenen Summen liege, bereits in der Vergangenheit regelmäßig niedergeschlagen. „Das wird auch künftig passieren“, so Schmidt. „Wir regeln das auf dem kleinen Dienstweg“, versicherte er.

Für die Stadt sei es aber wichtig, ergänzte Andreas Buckreus, die kostendeckenden Gebühren anzusetzen, weil das der Kommunale Prüfungsverband und staatliche Stellen verlangt hätten. Stadtratsmitglied Sven Ehrhardt (SPD) fand es dabei besonders befremdlich, dass sogar die Kosten für die sozialen Unterstützungs- und Beratungsleistungen der Stadt in die Gebührenberechnung eingeflossen seien. Konkret heißt das: Arme und zu einem Großteil kranke Menschen in einer extrem schwierigen Lebenslage müssen also für gesetzlich vorgeschriebene soziale Leistungen des Staates bezahlen.

Von: Robert Schmitt (meier Redaktion), Mittwoch, 01. Juli 2026 - Aktualisiert am Freitag, 10. Juli 2026
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