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Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen

Wendelstein - Betreuungsverbot für Kinder in Kindertagesstätten über den Monat April hinaus verlängert. Neue Regelungen zur Notbetreuung.

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Den tagesaktuellen Stand bezüglich Notbetreuung und die hierfür erforderlichen Formulare erhalten Sie direkt auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
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Ab Montag, den 27.04.2020 haben erwerbstätige Alleinerziehende einen Anspruch auf Notbetreuung unter den erwähnten Voraussetzungen. Ab dem 27.04.20 besteht außerdem ein Betreuungsanspruch, wenn nur ein Elternteil in einer Berufsgruppe der kritischen Infrastruktur arbeitet. Damit wurden die Zugangsvoraussetzungen zur Notbetreuung erneut aufgeweicht.  

Neue Vordrucke für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ab 27.04.2020  sowie ein aktualisierter Elternbrief sind auf der Homepage des StMas zum Download eingestellt.  

Formulare für den Zugang zur Notbetreuung:

Kritische Infrastruktur: Erklärung zur Berechtigung einer Notbetreuung zur Abgabe in den Betreuungseinrichtungen, Stand: 24.04.2020 (Gültig ab 27. April 2020) (PDF)

Alleinerziehende: Erklärung zur Berechtigung einer Notbetreuung zur Abgabe in den Betreuungseinrichtungen, Stand: 24.04.2020 (Gültig ab 27. April 2020) (PDF)

Abschlussschüler/-innen: Erklärung zur Berechtigung einer Notbetreuung zur Abgabe in den Betreuungseinrichtungen, Stand: 24.04.2020 (Gültig ab 27. April 2020) (PDF)


 https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php

Eine Information des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Von: Andreas Morgenstern (Markt Wendelstein ), Dienstag, 21. April 2020 - Aktualisiert am Dienstag, 12. Mai 2020

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