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„Original Regional“ aus dem Landkreis Roth

Region - Sicher haben Sie schon oft das „Original Regional"- Logo gesehen, das die Wirtschaftsförderung des Landkreises Roth vergibt. Aber wofür steht es eigentlich?

Produzenten, Vermarkter und Verarbeiter regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die den vorgegebenen Kriterien entsprechen, können die Aufnahme in die „Original Regional"- Datenbank des Landkreises beantragen.

Kriterien

Die Betriebe setzen sich dafür ein, ein stärkeres Bewusstsein für regionale Wirtschaftskreisläufe in der Öffentlichkeit zu verankern und durch ihre Produktionsweisen den Fortbestand der Kulturlandschaft in der Region zu fördern.

Die Betriebe stehen für:

• Produktion, Verarbeitung und Zucht im Landkreis Roth oder der Metropolregion Nürnberg

• eine transparente Produktionsweise, die zur Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlage von Mensch und Natur beiträgt

• Vermarktung der Produkte überwiegend innerhalb der Metropolregion

• hohe Qualität von Lebensmitteln und Produkten

 

Die produzierenden Betriebe (z.B. Land- und Forstwirtschaft) verpflichten sich ferner, die Einhaltung folgender Kriterien zu gewährleisten:

• Rohstoff- und Produktbezug überwiegend aus der Region (ausgenommen Rohstoffe, die nicht in der Region erzeugt werden)

• kein Einsatz von Gentechnik auf allen Stufen der Erzeugung und Verarbeitung

• bei Fleisch und Wurst: weitgehend heimisches Futtermittel, keine Verwendung von Leistungs- und Wachstumsförderern, kein Futtermittel tierischer Herkunft (außer Milch und Milchprodukte), kein gentechnisch verändertes Saatgut.
Das Tier muss für die gesamte Mastdauer im Landkreis Roth gehalten werden.

• bei Eiern: erlaubte Haltungsformen: Bodenhaltung, Freilandhaltung

• artgerechte Tierhaltung

 

Die verarbeitenden Betriebe (z.B. Gaststätten und Lebensmittelhandwerk) verpflichten sich ferner, die Einhaltung folgender Kriterien zu gewährleisten:

• Rohstoff- und Produktbezug überwiegend aus der Region (ausgenommen Rohstoffe, die nicht in der Region erzeugt werden)

• kein Bezug gentechnisch veränderter Lebensmittel

• Angebot von mindestens fünf regionaltypischen Gerichten bzw. Produkten, deren Hauptzutaten aus dem Landkreis Roth stammen

• Bei Gaststätten: Angebot von mindestens einem Getränk aus regionaler Produktion

 

Es müssen zudem die Vorgaben der guten fachlichen Praxis bei Erzeugung und Verarbeitung sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Einzelne Lieferanten und Rohstoffe können auch in einer Pufferzone liegen, die in angrenzende Landkreise hineinragt. Als Region wird das Gebiet der Metropolregion Nürnberg definiert.

Sie erfüllen die Anforderungen und sind noch nicht dabei? Dann beantragen Sie doch gleich die Aufnahme unter www.meier-magazin.de/link/106

Von: Landkreis Roth - Wirtschaftsförderung, Freitag, 16. Juli 2021 - Aktualisiert am Dienstag, 10. August 2021
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Landratsamt Roth« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/landratsamt-roth

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