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Patchwork und Nachlass – aber wie?

Region - Eine Scheidung muss nicht zwangsläufig das Ende des eigenen Glücks bedeuten. Immer häufiger finden die Betroffenen einen neuen Partner und geben ihrem Glück eine neue Chance, indem sie wieder heiraten.

Dadurch entstehen die unterschiedlichsten Familiensituationen: mal sind auf beiden Seiten keine Kinder vorhanden, mal bei einem Partner, oft aber auch bei beiden Partnern. Was also tun, um zum einen den Partner abzusichern für den Fall des eigenen Todes und zum anderen den Familienfrieden zu wahren?

Wichtig ist grundsätzlich, die Regelung aktiv anzugehen und nicht dem Schicksal zu überlassen. Eine einfache gegenseitige Begünstigung im Todesfall wird dem Absicherungswunsch aller Familienmitglieder sicherlich nicht gerecht. Gerade wenn eine Immobilie vorhanden ist muss sorgfältig entschieden werden, in wessen Hände diese fallen soll. Sollen wirklich später alle Kinder gemeinsam erben? Oder soll die Immobilie doch eher die Kinder desjenigen erben, der diese in die Ehe mit eingebracht hat? Das gleiche gilt, wenn die Höhe der ursprünglichen Vermögenswerte sehr unterschiedlich hoch ist. Vieles ist zu beachten, schließlich will man meist später nicht eine Familie von der Erbfolge ausschließen. Gutgemeinte Regelungen können unter Umständen aber auch durch das Pflichtteilsrecht der Betroffenen unterlaufen werden.

Hierbei ist es unbedingt erforderlich, sich Gedanken über seine Ziele zu machen, d. h. wer soll denn was erhalten nach dem ersten oder zweiten Versterben? Im zweiten Schritt muss dann an den Lösungsmöglichkeiten gefeilt werden, um genau dies zu erreichen.

Bei diesem komplexen Thema ist eine fachliche Beratung dringend anzuraten.

Von: Sabine Broßmann (Vorsorge- und Nachlassberatung), Dienstag, 21. Mai 2019 - Aktualisiert am Donnerstag, 23. Mai 2019
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Sabine Broßmann Nachlassberatung« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/brossmann
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