× Archiv der gedruckten Ausgaben Erscheinungstermine & Redaktionsschluss Auflage, Verbreitungsgebiet, Zustellung Artikel / Termine Einreichen Ansprechpartnerin Redaktion Mediadaten / Preisliste Ansprechpartner für Gewerbe Newsletter abonnieren
× Für Gewerbe Beratung anfordern Ansprechpartner für Gewerbe Ihre Werbung auf meier-magazin.de Kostenloser Brancheneintrag Newsletter abonnieren
Für alle Besucher*innen Erstanmeldung Kommentar schreiben Newsletter abonnieren Kleinanzeige einreichen
Infos für Vereinigungen Infos für Künstler*innen
Artikel & Termine einreichen Neu! Galerie
Ansprechpartnerin (Redaktion)

Pflanzung heimischer Hecken und Obstbäume

Wendelstein - Förderung über CO2-Minderungsprogramm der Marktgemeinde Wendelstein möglich

  • Obstbaum

    Obstbaum
    © Markt Wendelstein

Der Markt Wendelstein und seine Gemeindewerke unterstützen seit langem die Energiewende und den Klimaschutz vor Ort. Bereits 2013 legte die Marktgemeinde ein CO2-Minderungsprogramm auf. Dieses wird von der Bevölkerung sehr rege in Anspruch genommen. Der Marktgemeinderat hat es mittlerweile auf 26 Fördersegmente, die sich in fünf Fachbereiche gliedern, erweitert.

Mit der Pflanzung heimischer Sträucher und Obstbäume wird ein wertvoller Beitrag zur Artenvielfalt geleistet. Außerdem sind heimische Arten deutlich besser auf die klimatischen Bedingungen angepasst und widerstandfähiger auch gegenüber Krankheiten wie Pilzbefall oder ähnliches. Ebenso verhält es sich mit heimischen Obstbäumen. Diese bieten Singvögeln und Insekten Nahrung und Lebensraum. Zusätzlich kann im Spätsommer und Herbst leckeres Obst geerntet werden.

Die Anschaffung und Pflanzung der neuen Hecke aus heimischen Pflanzen wird mit 50 % der entstandenen Kosten, maximal 300 Euro, gefördert. Die Pflanzung von Obstbäumen wird mit einem Betrag von 50 % der entstandenen Kosten, maximal 50 Euro, gefördert.

Die Pflanzung muss auf einem Grundstück im Gemeindegebiet Wendelstein erfolgen und muss mindestens 5 Jahre erhalten bleiben. Die Förderung erfolgt als einmaliger Investitionszuschuss, der laufende Unterhalt ist nicht förderfähig. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen. Soweit der Antragsteller nicht Eigentümer des Objektes ist, muss dessen Zustimmung bei Antragstellung vorliegen.

Der Förderantrag und die aktuelle Liste der förderfähigen Hecken und Obstbäume (www.wendelstein.de/CO2-Minderungsprogramm, Programmpunkt 19) ist zusammen mit Bildern des Ausgangszustandes vor Beginn der Maßnahme einzureichen. Nach Abschluss der Maßnahme sind Bilder von der Neuanpflanzung, die Rechnung und der Zahlungsbeleg einzureichen.
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag samt den erforderlichen Nachweisen kann per Mail info@wendelstein.de oder Post an den Markt Wendelstein, Schwabacher Straße 8, 90530 Wendelstein übermittelt werden.

Bei Rückfragen steht das Bau- und Umweltreferat des Marktes Wendelstein, Telefon 09129/401-194, gerne zur Verfügung.

Von: Katharina Polster (Bürgermeisteramt), Mittwoch, 13. April 2022 - Aktualisiert am Montag, 16. Mai 2022
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Markt Wendelstein« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/markt-wendelstein

Weitere Seiten zum Thema:

Empfehlen Sie diesen Artikel:

Kommentar schreiben

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu schreiben.