Radfahrer brauchen Abstand
Wendelstein - Beim Überholen mindestens 1,5 Meter freihalten
2020 gab es eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die den Abstand zwischen Fahrradfahrer/-innen und Autofahrer/-innen im Detail regelt.
Radfahrer sind grundsätzlich verpflichtet den ausgeschilderten Radweg, falls vorhanden, zu nutzen. Vielerorts gibt es jedoch Streckenabschnitte wo dies schlichtweg nicht möglich ist, da es kein Angebot gibt und so müssen diese oftmals auf die Fahrbahn ausweichen.
Auf der Straße wird der Radverkehr aufgrund der geringeren Geschwindigkeit als der Kfz oder Lkw Verkehr jedoch häufig überholt. Hier können gefährliche Situationen entstehen! Nach der geltenden StVO ist innerorts ein Abstand von 1,5 Meter beim Überholen einzuhalten. Außerhalb der geschlossenen Ortschaft müssen sogar 2 Meter Abstand eingehalten werden. Je nach Witterung ist ein noch größerer Abstand zwischen Auto und Fahrrad empfehlenswert. Wer den Mindestabstand nicht einhält, kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Die Marktgemeinde Wendelstein macht auf die bestehende Gesetzeslage aufmerksam. Aufkleber aufs Auto, Verkehrsregeln beachten – mit ausreichend Abstand überholen und andere animieren mitzumachen. Das Motiv des Aufklebers stammt vom ADFC Köln und ist urheberrechtlich geschützt. Dieses darf nicht zweckentfremdet, vervielfältigt oder in anderer Weise verwendet werden. Aufkleber gibt es im Neuen Rathaus, Schwabacher Straße 8, 90530 Wendelstein, Zimmer 106.
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