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Rauchmelderpflicht in Bayern

Bayern - Schon dran gedacht?? Bis zum 31.12.2017 müssen in jedem Haushalt Rauchwarnmelder sein

  • © © stockWERK - Fotolia.com

Bis zum 31.12.2017 muss in jedem Schlafraum (Schlafzimmer, Kinderzimmer und genutztes Gästezimmer) und auf den Fluchtwegen, mind. ein Rauchmelder angebracht sein, optional auch in Aufenthaltsräumen.

Entgegen allgemeinem Irrglauben,  AUCH IM PRIVAT GENUTZTEN EIGENHEIM !

Verantwortlich für den Einbau ist immer der Eigentümer, für die Wartung die Bewohner, bzw. Mieter.

Bitte sparen Sie nicht am Rauchmelder, da das Gerät im Ernstfall Leben retten soll und auf keinen Fall eine Fehlfunktion oder eine leere Batterie dazwischen kommen darf !

Ein Fachmann ermittelt die perfekte Position für das Gerät und wartet es jährlich.

Gute Rauchmelder gibt es schon ab 30-35 € mit 10- oder sogar 12-Jahres-Batterie.

Nachzulesen der Gesetzeslage in der Bayerischen Bauordnung Artikel 46 bzw. in der Anwendungsnorm DIN 14676.

Bei näheren Fragen dürfen Sie mich gerne anrufen unter:
0160 955 444 16 (Montag-Freitag 7 Uhr - 15 Uhr)
oder mir eine E-Mail senden: timstiller@gmx.net

Von: Tim Stiller (Schornsteinfegermeister und Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676), Mittwoch, 08. November 2017 - Aktualisiert am Freitag, 17. November 2017
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Energieberater Tim Stiller« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/firma/energieberater-tim-stiller/2954
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