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Ansprechpartnerin (Redaktion)

Raumordnungsverfahren für das ICE-Werk für drei Standorte offiziell eröffnet

Region - Sammellisten mit Einwendungen unterschreiben!

Die Regierung von Mittelfranken hat am 4. Mai 2022 offiziell das Raumordnungsverfahren für das neue ICE-Werk eröffnet. In diesem Verfahren wird die Raumverträglichkeit eines Standorts geprüft, und die Öffentlichkeit, das heißt jeder Bürger, jeder Bürgerin, hat Gelegenheit dazu Stellung nehmen. Betroffen sind drei Standorte im Bannwald: Allersberg/Pyrbaum/Roth-Harrlach 25 km südlich von Nürnberg sowie bei Feucht und Wendelstein Muna Nord und Muna Süd / Jägersee. Die Einspruchsfrist läuft bis zum 30. Juni 2022, bis dahin müssen die Einwendungen bei der Regierung von Mittelfranken schriftlich eingegangen sein. Dies kann per E Mail oder Brief erfolgen, bei letzterem ist die Postlaufzeit zu berücksichtigen.

Da alle drei Standorte gleichermaßen schützenswert sind, im Bannwald liegen, als Vogelschutzgebiet ausgewiesen, hat der BUND Naturschutz hierzu gemeinsam mit den betroffenen Bürgerinitiativen eine Sammeleinwendung vorbereitet, die sich gegen alle drei Standorte wendet. Jeder ist hier aufgefordert, auf dieser Liste zu unterschreiben. Diese Listen liegen bei zahlreichen Infoständen und Geschäften aus, oder man kann sich die Sammelliste für Einwendungen direkt beim BUND Naturschutz oder den Bürgerinitiativen herunterzuladen.

Vorgesehen ist, gegen Ende der Einspruchsfrist mit einer groß angelegten Presseaktion diese gesammelten Unterschriften an die Regierung von Mittelfranken zu übergeben, um klar zu signalisieren, dass dieses Projekt in weiten Bevölkerungskreisen auf Ablehnung stößt. Hier gilt radikal ausgedrückt: Wer keinen Einspruch erhebt, signalisiert indirekt Zustimmung zu den Plänen der Bahn!

Daneben ist es natürlich sehr sinnvoll, individuelle Einwendungen an die Regierung von Mittelfranken zu schreiben. Besondere Formvorschriften gibt es nicht, man kann nichts Falsches schreiben! Allenfalls wird der Einwand nicht gewertet. Es reicht vollkommen aus, mit gesundem Menschenverstand die eigene Betroffenheit und Gründe zu nennen, warum man dieses Werk auf einer bereits versiegelten Fläche sehen will – sei es, dass man Angst um das Klima hat, gerne in diesem Wald spazieren geht oder um das Wasser fürchtet, da der Standort bei Roth-Harrlach im wichtigen Trinkwasssereinzugsgebiet der Region Allersberg/Pyrbaum/Roth und der Stadt Fürth liegt.

Weitere Informationen finden sich auf den Homepages des Bund Naturschutz PM-039-22-ICE-Werk-Bündnis_rettet_den_Reichswald_gegründet-Anlage_Sammeleinwendung.pdf (bund-naturschutz.de) und den Bürgerinitiativen „Kein ICE Werk bei Harrlach“ www.harrlach.com  und www.reichswald-bleibt.de

Einwendungen sind zu adressieren an die
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27, 91522 Ansbach
Betreff „Raumordnungsverfahren ICE-Werk“

oder per E-Mail an raumordnungsverfahren@reg-mfr.bayern.de

Von: Verena Masopust (Sprecherin BI Kein ICE Werk bei Harrlach), Mittwoch, 18. Mai 2022 - Aktualisiert am Donnerstag, 19. Mai 2022
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Kein ICE-Werk bei Harrlach« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/firma/kein-ice-werk-bei-harrlach/3594

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