Rechtsanwalt
Schwabach - Es steht die große Urlaubszeit bevor. Neben der gewünschten Erholung und dem Urlaubsspaß kommt es leider auch immer wieder zu ungewollten Begleiterscheinungen: der Flug ist verspätet oder bietet nicht den versprochen Komfort, das gebuchte Zimmer ist falsch gelegen, das Essen ist unerträglich, statt der maritimen Ruhe herrscht Baustellenlärm u.v.m. Es ist wichtig, schnell und richtig zu handeln, um Problemen bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz oder Minderung des Reisepreises nach dem Urlaub vorzubeugen.
Probleme beim Flug müssen natürlich sofort der Niederlassung des Flugunternehmens am Flughafen oder dem Personal vor Ort gemeldet werden. Sie müssen auf den zugesagten Leistungen vor Ort bestehen.
Auch wenn es dem Urlaubsfeeling widerspricht: Am Urlaubsziel angekommen sollten Sie zunächst sofort in Erfahrung bringen, an wen oder wohin Sie sich im Hotel, am Cmpingplatz o.a. wenden müssen, falls es Probleme gibt. Um Ansprüche wegen Nicht- oder Schlechtleistungen gegen den Veranstalter nach dem Urlaub geltend machen zu können, müssen Sie Probleme vor Ort ansprechen und zur Abhilfe auffordern.
Falls es Probleme gibt, die Sie vor Ort ansprechen, notieren Sie sich Namen Ihrer Ansperchpartner, Datum und Uhrzeit des Gesprächs und was genau Sie mitgeteilt und gefordert haben. Sie werden es später darstellen underläutern müssen - vor allem falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.
Wenn Sie die Beanstandungen am Urlaubsort nicht anzeigen und nicht zur Abhilfe auffordern, verlieren Sie ggf. Ansprüche auf Minderung des Reisepreies u.a.!
Nach dem Urlaub müssen Ansprüche auf Minderung, Schadernsersatz u.a. binnen einens Monats ab Ende der Reise beim Veranstalter geltend gemacht wderden. Anderenfalls sind Ihre Ansprüche ausgeschlossen, d.h. sie können nicht mehr geltend gemacht werden.
Wegen der schwierigen Details der Ansprüche auf Minderung des Reisepreises, auf Schadenserstz o.a. und wegen der genannten Fristen, ist es dringend empfehlenswert, nach dem Urlaub schnell einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
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