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Riesen-Bärenklau - Herkulesstaude

Wendelstein - Eine invasive Pflanze zu der man Abstand halten sollte.

  • Riesen-Bärenklau im Wegesrand

    Riesen-Bärenklau im Wegesrand
    © Elvira Kühnlein

Spaziergänger und Radfahrer kennen die Pflanze. Sie fällt wegen ihrer imposanten Größe (bis zu 3-4m) und der großen Blütendolde (Durchmesser bis 1,5m) auf. 

Allerdings sollte man Abstand zur Pflanze halten. Berührungen in Verbindung mit Sonnenlicht können nicht nur beim Menschen zu schmerzhaften Hautveränderungen führen. Die gesamte Pflanze enthält Furocumarin, die nach dem Hautkontakt und anschließender Sonnenbestrahlung phototoxische Reaktionen hervorruft. Rötungen, Hautentzündungen bis zur schmerzhaften Blasenbildung sind die Folgen. Schweißausbrüche, Fieber bis zum Kreislaufschock können die Folgen sein.

Bei Kontakt mit der Pflanze Sonnenlicht vermeiden und so schnell wie möglich die Stellen mit Wasser abwaschen und notfalls zum Arzt gehen. Nicht umsonst wurde der Riesen-Bärenklau 2008 zur Giftpflanze des Jahres ernannt.

 Der heimische Wiesen-Bärenklau unterscheidet sich vom Riesen Bärenklau in der Wuchshöhe und der Stengelform und -farbe:

Riesen-Bärenklau kann 3m und höher werden, der Wiesenbärenklau maximal 1,50m.

Der Stengel beim Riesen-Bärenklau ist hohl mit roten Flecken und leicht gefurcht.

Der Stengel beim Wiesen-Bärenklau ist ebenfalls hohl, aber ohne rote Flecken und kantig gefurcht.

In einem Waldstück nördlich von Röthenbach St. Wolfgang wachsen derzeit viele Stauden des Riesen-Bärenklaus. Die Stauden müssen komplett ausgegraben werden, nur Abschneiden genügt nicht. Die Bayerischen Staatsforsten als Eigentümerin des betroffenen Waldes wurde bereits benachrichtigt und wird versuchen die Stauden mit Wurzeln auszugraben und sie sukzessive zurück zu drängen. Die Pflanzenreste müssen in Restmüll gegeben, besser noch verbrannt werden. Zudem muss bei der Entfernung Schutzkleidung getragen werden.

Es gibt zwar keine offizielle Meldepflicht, aber auf öffentlichen Plätzen wie Kinderspielplätze und Parkanlagen muss die Pflanze zum Schutz der Menschen entfernt werden. Dazu sollte man die Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt) benachrichtigen.

 Elvira Kühnlein, Umweltbeauftragte Markt Wendelstein

 

Von: Elvira Kühnlein (Elvira Kühnlein, Umweltbeauftragte Markt Wendelstein), Sonntag, 03. Juli 2022 - Aktualisiert am Mittwoch, 06. Juli 2022
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Markt Wendelstein« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/markt-wendelstein

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