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Sie haben eine Katze gefunden, wie verhalten Sie sich richtig?

Nürnberg - Freigängerkatze, herrenlose Katze oder doch Fundtier?

  • Katze

    Katze
    © Tierschutzverein-Noris e.V.

Ist Ihnen eine Katze zugelaufen oder haben Sie eine Katze entdeckt, deren Halter oder Eigentümer Sie nicht kennen? Tierheime und Tierschutzvereine erhalten sehr oft Meldungen über »gefundene Katzen«, jedoch ist es sehr wichtig bereits im Vorfeld zu klären, ob es sich denn wirklich um eine Fundkatze handelt. So gilt es rechtlich zu unterscheiden zwischen Freigängerkatze, herrenlose Katze oder Fundkatze.

FREIGÄNGERKATZEN haben einen Eigentümer, Besitzer oder Halter.
Erkennbar ist dieses oft am gepflegten Aussehen und am Ernährungszustand des Tieres. Freigang  ist bei Katzen eine häufige Form der Haltung. Freigang ermöglicht den Katzen ihren natürlichen Trieben nachzugehen. Ein Freigang des Tieres sollte aber nur in absolut verkehrsberuhigter Zone zugelassen werden. Lässt man seiner Katze Freigang, besteht immer ein gewisses Risiko, dass sie unbeaufsichtigt Schaden erleiden kann.

Was sollte ein Katzenhalter der seiner Katze Freigang gewährt beachten? 
Der Halter der Katze sollte leicht zu ermitteln sein. Dieses kann zum Beispiel über einen Transponder (Chip) erfolgen, der der Katze unter der Haut implantiert wird, als auch eine eindeutige Tätowierung. Wichtig ist allerdings in diesem Zusammenhang, dass eine Registrierung des Halters bei einer zentralen Datenbank (z.B. Findefix vom Deutschen Tierschutzbund, Tasso, IFTA , etc.) erfolgt.
Die Katze sich bei ihrem Freigang nach Möglichkeit nicht weiter als 300 m von einem bewohnbaren Anwesen entfernt, da sie sonst bejagt werden darf.
Die Katze kastriert ist, damit ungewollter Nachwuchs verhindert wird, als auch, dass die Katze jederzeit ungehindert Zugang zum familiären Anwesen und zum Haus hat (Katzenklappe).

HERRENLOSE KATZEN sind Tiere, an denen nach bürgerlichem Recht kein Eigentum besteht.
Dazu gehören in Freiheit lebende Wildtiere, als auch freilebende bzw. verwilderte Haustiere, sowie ausgesetzte Tiere. Mit dem Aussetzen eines Tieres verzichtet der ehemalige Halter auf das Eigentum an seinem Tier. Dieses wird damit herrenlos. Entsprechend dem Tierschutzgesetz stellt das Aussetzen in der Obhut eines Menschen gehaltener Tiere eine Ordnungswidrigkeit dar. Herrenlose Tiere sind rein rechtlich keine Fundtiere. Herrenlose Katzen (nicht zu verwechseln mit Wildkatzen) haben keinen Eigentümer, Besitzer oder Halter. Im Gegensatz zu einem Fundtier, sind Städte, Gemeinden und Tierheime daher nicht verpflichtet, diese Tiere aufzunehmen oder Kosten hierfür zu tragen. In der Regel erreichen Hauskatzen bei menschlicher Pflege nicht selten ein Alter von über 20 Jahren. Verwilderte herrenlose Katzen dagegen, werden durch Verhungern, Erfrieren, durch Krankheiten oder Überfahren in der Regel nur ca. 4-5 Jahre alt. Sie kompensieren ihren Bestand durch eine unkontrollierte hohe Population. Schätzungsweise leben über 2 Millionen herrenlose Katzen in Deutschland.

FUNDTIERE sind aufgegriffene (gefundene) Tiere die vermuten lassen, dass sie in Obhut eines Menschen stehen und von diesen vermisst werden.
Eine klare Abgrenzung von Fundtieren zu ausgesetzten oder herrenlosen Tieren ist in der Praxis sehr schwierig. Es ist naturgemäß auch nicht erkennbar, ob ein bisheriger Eigentümer das Eigentum an seinem Tier aufgegeben hat oder nicht. Auch gibt es in Freiheit geborene herrenlose Katzen, die nicht menschenscheu sind und so vermuten lassen, dass sie einem Eigentümer haben. In der Praxis wird deshalb zunächst davon auszugehen sein, dass es sich um ein Fundtier handelt, welches von dem Finder, oder von der zuständigen Behörde zu verwahren und zu versorgen ist.

WAS PASSIERT MIT EINER FUNDKATZE? 
In der Regel schließen Städte und Gemeinden mit ihrem Tierheim einen Vertrag und verpflichten dieses alle Fundtiere der Stadt / Gemeinde aufzunehmen, zu verwahren, zu versorgen und zu pflegen.
Fundtiere unterliegen hinsichtlich des Eigentumserwerbes den gleichen Fristen wie Fundsachen. In der Regel kann ein Fundtier aber bereits vor Ablauf von sechs Monaten weitervermittelt werden, jedoch ohne dass der neue Halter das Eigentum an dem Tier erwirbt. Der Eigentumserwerb erfolgt erst nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist nach der Fundmeldung, sollte sich der rechtmäßige Eigentümer bis dahin nicht melden.

Heli Ditterich- Tierschutzlehrerin

Von: Heli Ditterich (Tierschutzlehrerin), Dienstag, 20. April 2021 - Aktualisiert am Mittwoch, 31. Januar 2024
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Tierschutzverein-Noris. e.V.« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/tierschutzverein-noris-ev

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