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Staatliche Neubauförderung – so funktioniert sie

Region - Rund um die Neubauförderung herrschte zuletzt viel Aufregung: Abrupter Förderstopp im Januar, ausgeschöpfte Fördertöpfe nur wenige Stunden nach der Neuauflage im April, drei Monate später schon die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gelder für den Neubau sind weiterhin stark nachgefragt – und nicht alle sind unbegrenzt verfügbar. Bauherren, die davon profitieren möchten, sollten daher so schnell wie möglich aktiv werden. Einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten gibt Thomas Billmann, Modernisierungsexperte bei Schwäbisch Hall.

  • Voraussetzung für die KfW-Förderung des Effizienzhauses 40 ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).

    Voraussetzung für die KfW-Förderung des Effizienzhauses 40 ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
    © Vaillant

Auch wenn die Schlagzeilen der vergangenen Monate anders klingen: Der Staat unterstützt Bauherren in spe auch derzeit mit attraktiven Fördergeldern. Für die Abwicklung und die Auszahlung ist jetzt die KfW-Bank zuständig. Seit April 2022 gibt es bei der KfW allerdings nur noch ein Förderprogramm für den energieeffizienten Neubau: die Effizienzhaus-Stufe 40 (EH40) in der Nachhaltigkeitsklasse. Weitere KfW40-Neubauprogramme und die KfW-Förderung 55 wurden im ersten Halbjahr gestrichen. Letztere, weil neue Wohngebäude dem EH55-Standard oft bereits entsprechen. Darum wird dieser Standard ab 2023 auch zum gesetzlichen Mindeststandard.

Voraussetzung für Fördermittel: Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude

„Ein Effizienzhaus 40 muss sehr viel energieeffizienter sein als ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes entspricht. In Zahlen: Der Neubau darf nur 40 Prozent der Primärenergie verbrauchen und der bauliche Wärmeschutz muss um 45 Prozent besser sein“, erklärt Billmann.

Voraussetzung für die Förderung ist eine Zertifizierung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Das Siegel war seit Juli 2021 optionaler Bestandteil der BEG – jetzt ist es Pflicht. Im Gegensatz zum Energieausweis soll das Siegel nicht nur die Energieeffizienz, sondern die tatsächliche CO2-Ersparnis pro Quadratmeter Wohnfläche abbilden. „Die Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle ist an ein staatlich anerkanntes Bewertungssystem gekoppelt. Zu den Kriterien zählen die Baumaterialien, das Bauverfahren, die Lebenszykluskosten, der nachhaltige Einsatz von Ressourcen sowie die Energieerzeugung“, weiß der Schwäbisch Hall-Experte. Ziel ist es, nicht mehr nur technische Aspekte, sondern die Nachhaltigkeit eines Bauvorhabens insgesamt – von der Planung über die Errichtung bis zur Nutzung – zu betrachten.

Neubauförderung: Höhe und Beantragung

Wer diese Bedingungen erfüllt, erhält die KfW-Förderung in Form eines Kredites mit Tilgungszuschuss. Das maximale Kreditvolumen beträgt 120.000 Euro, der Tilgungszuschuss liegt bei 5 Prozent – also maximal 6.000 Euro. Den Tilgungszuschuss müssen Bauherren nicht zurückzahlen. Wichtig zu wissen: „Bei der Beantragung ist ein Energieberater Pflicht“, betont Billmann. „Der Energieeffizienz-Experte entwickelt das energetische Gesamtkonzept und bescheinigt, dass das Haus die technischen Mindestanforderungen nach EH40-Standard erfüllt und nach der Fertigstellung mit dem QNG-Siegel zertifiziert wird.“

Alternative: Wohneigentumsprogramm (KfW 124)

Eine Alternative kann das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 sein. Der Unterschied: Der EH40 NH-Standard muss nicht erfüllt werden. Der Haken: Es gibt dafür „nur“ einen Kredit bis 100.000 Euro ohne Tilgungszuschuss. „Neben der KfW-Förderung bieten die Landesförderbanken eigene Förderprogramme an. Auch bei Landkreisen und Kommunen gibt es Förderungen für energieeffizientes Bauen“, so Billmann. „Aber: Fördermittel können nur ein Baustein einer soliden Baufinanzierung sein. Die sicherste Grundlage bildet immer noch ausreichend Eigenkapital, das z. B. über einen Bausparvertrag angespart wird.“

Blick in die Zukunft: Womit müssen Bauherren rechnen?

Ab 2023 soll das neue Programm „Klimafreundliches Bauen“ starten, das derzeit vom Bundesbau- und -wirtschaftsministerium entwickelt wird. Nachhaltigkeitsaspekte wie die CO2-Emissionen im Lebenszyklus von Gebäuden sollen darin wohl noch stärker berücksichtigt werden. Einen Schritt in diese Richtung hat die Bundesregierung mit der BEG-Reform im Juli bereits gemacht. Der Schwerpunkt der Förderung liegt seither verstärkt auf der energetischen Gebäudesanierung, denn der Hebel dort ist für die Klimabilanz des Gebäudesektors deutlich größer als beim Neubau. Außerdem soll die Effizienzhaus-Stufe 40 bis 2025 gesetzlich verpflichtend werden. „Es ist denkbar, dass es dann für diese Stufe keine KfW-Förderung mehr geben wird“, deutet der Experte an. Womit angehende Bauherren schon fest rechnen können, ist eine grundlegend neue Bauförderung für das Jahr 2023.

Von: Stefan Speicher (Presseinformation), Montag, 03. Oktober 2022 - Aktualisiert am Samstag, 22. Oktober 2022
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Bausparkasse Schwäbisch Hall AG« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/schwaebisch-hall

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