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Tempo 30 vor Kindergärten und Schulen als Regelfall

Nürnberg - In Deutschland soll in Kürze grundsätzlich Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen, wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen gelten. Der Bayerische Städtetag begrüßt diese Erleichterung bei den Vorgaben zur Errichtung von Tempo 30-Zonen. Er hatte dies bereits im Jahr 2012 gefordert. So ist mehr Rechtsklarheit erreichbar.

  • Tempo 30 in Katzwang

    Tempo 30 in Katzwang
    © dix

Diese Neuregelungen in der Straßenverkehrsordnung sind bereits Mitte Dezember 2016 in Kraft getreten. Derzeit prüft die Bundesregierung noch Änderungsvorschläge des Bundesrats für die Details in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift. Bisher musste in allen Fällen der Beschränkung des fließenden Verkehrs, und damit auch bei der Einrichtung von Tempo 30-Zonen, für jeden Einzelfall nachgewiesen werden, dass eine zu 30 Prozent höhere Gefahr im Vergleich zu anderen Straßen vorliegt.

Dieser besondere Gefahrennachweis entfällt nun für innerörtliche Tempo 30-Zonen auf Straßen des innerörtlichen Verkehrs (Bundes-, Staats- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen sowie Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern, die an diesen Straßen liegen.

Notwendig ist, dass die genannten Einrichtungen einen direkten Zugang zur Straße haben oder in deren Nahbereich die klassischen Begleiterscheinungen des Verkehrs, wie zum Beispiel Bring- und Abholverkehr, verstärkte Parkplatzsuche oder häufige Fahrbahnüberquerungen durch Fußgänger erfolgen.

Ausgehend von seinerzeit bestehenden rechtlichen Hürden für die Einrichtung von Tempo 30-Zonen in der Stadt Nürnberg im Jahr 2012 hatte der Vorstand des Bayerischen Städtetags auf solche Erleichterungen gedrängt. Bereits damals sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann seine Unterstützung für unser Anliegen gegenüber dem Bund zu. Vier Jahre später konnte die Neuregelung nun in Kraft treten.

Ich begrüße diese Entwicklung ausdrücklich. Der Oberbürgermeister und der Stadtrat hatten im Dezember 2012 nach einem positiven Urteil des Verwaltungsgerichtes in Ansbach beschlossen, die Tempo 30-Schilder an Schulen wieder aufzubauen.

Eine flächendeckende Tempo-30-Regelung, wie sie das Umweltbundesamt jetzt aktuell vorschlägt, halte ich für den falschen Weg für die Städte und Gemeinden.

Nürnberg war mit seiner guten Idee Vorreiter für die ganze Bundesrepublik. Was lange währt, ……

Ihr Harald Dix

Ehrenamtliches Mitglied des Nürnberger Stadtrates

SPD - Fraktion

Von: Harald Dix (Stadtrat), Freitag, 14. April 2017 - Aktualisiert am Mittwoch, 19. April 2017
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Harald Dix« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/harald-dix
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