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Ansprechpartnerin (Redaktion)

Tierheime in Not

Region - Deutschlands Tierheime leiden unter Finanznot. Auch in Roth und Feucht gibt es Handlungsbedarf.

  • Zum Heulen ist die Finanzielle Situation in den Tierheimen Deutschlands.

    Zum Heulen ist die Finanzielle Situation in den Tierheimen Deutschlands.
    © Robert Schmitt

  • Rund 500 Euro pro Monat kostet ein Hund im Tierheim.

    Rund 500 Euro pro Monat kostet ein Hund im Tierheim.
    © Robert Schmitt

Die Tierheime in Feucht und Roth sind nicht nur erste Anlaufstelle für Vierbeiner, Fellnasen und gefiederte Fauna, die im Gebiet der beiden Städte gefunden werden. Durch die Lage in der Nähe viel befahrener Autobahnen werden dort auch zunehmend Tiere untergebracht, die von der Polizei bei Fahrzeugkontrollen beschlagnahmt werden. Außerdem sind die Tierschützer erste Ansprechpartner, wenn der Veterinär des jeweiligen Landratsamts Hunde, Katzen, Vögel und Kleintiere aus prekären Lebensumständen befreit.

Aufgabe der Tierheimarbeit ist es, die Tiere aufzupäppeln und an einen Haushalt zu vermitteln. Pro Jahr laufen in Feucht zwischen 500 und 600 Tiere durch die Versorgungsstation. In Roth sind es über 1000. Doch auf den Kosten dafür bleiben die Tierschutzvereine häufig sitzen. Offenbar hat der Gesetzgeber vergessen, diese Frage klar und für die Tierheime verträglich zu regeln.

Für Fundtiere sind die Gemeinden gesetzlich zuständig. Mit einigen im Umkreis haben die Trägervereine der Tierheime Verträge geschlossen. So überweist die jeweilige Gemeindekasse im Fall des Tierheims Feucht 50 Cent pro Einwohner und Jahr. Für das Tierheim Roth sind es 40 Cent pro Einwohner und Jahr. „Viel zu wenig“, sagt die Feuchter Tierheim-Chefin Ulrike Lang. Deutlicher drückt es die Rother Tierheim-Leiterin aus: „Ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Carmen Nottrott. Zur Höhe des Kostenersatzes für Fundtiere meint das zuständige Umwelt- und Verbraucherschutzministerium, er sei von den Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltungs- und Finanzhoheit zu beurteilen. Die Entscheidung darüber trifft also der jeweilige Gemeinde- oder Stadtrat.

Noch schlimmer scheint es allerdings bei den beschlagnahmten Tieren zu sein. Hier gibt es zwar einen Anspruch gegenüber dem ursprünglichen Halter. Er lässt sich aber aus verschiedenen Gründen vom Träger des Tierheims kaum durchsetzen. Der Freistaat und die Kommunen halten sich zurück mit Einzelfall bezogener Förderung. Eine exakte gesetzliche Regelung fehlt hier anscheinend. Immerhin hat das Tierheim Roth im Laufe des Jahres 2024 auf Ersuchen des Veterinäramts 15 Hunde, 33 Katzen und zwölf Kaninchen aufgenommen.

Das Ministerium teilt auf Anfrage zwar mit, dass es gesetzliche Regelungen für die Beschlagnahme und Wegnahme von Tieren im Tierschutzgesetz gibt. In Sachen „Kostenübernahme“ wird es dann aber schon sehr allgemein. „Schlussendlich muss der Verursacher die Kosten tragen“, heißt es in dem Schreiben. Also derjenige, der die Tiere nicht artgerecht transportiert oder gehalten hat. „Kann kein Verursacher herangezogen werden“, heißt es aus München weiter, „werden die Kosten nach dem Gemeinlastprinzip von der um Unterbringung ersuchenden Behörde übernommen.“ Nach der bayerischen Landkreisordnung wäre das das Landratsamt. 

Das scheint in Roth besser zu klappen als in Feucht. Für Pension und medizinische sowie pflegerische Versorgung beschlagnahmter Tiere schickt das Rother Tierheim regelmäßig Rechnungen an das Veterinäramt beim Landratsamt. „Sie werden auch bezahlt“, sagt Tierheim-Chefin Carmen Nottrott. Das Landratsamt Nürnberger Land hingegen erhebt nicht einmal Daten darüber, wie viele Tiere jährlich beschlagnahmt werden.

Vorsitzender des Rother Tierschutzvereins ist Büchenbachs Erster Bürgermeister Helmut Bauz. Für ihn wäre eine Anpassung des Kostenersatzes für Fundtiere erforderlich. „Die Festsetzung auf 40 Cent pro Einwohner ist schon sieben bis acht Jahre her“, schildert er die Sachlage. Zugleich hebt er die Strukturen hervor, von denen die Tierschutzarbeit im Landkreis Roth und anderswo lebt. „Ohne die Leidenschaft des Ehrenamts und Spenden wäre das überhaupt nicht möglich“, sagt er.  Umso mehr, weil der Trägerverein mit Blick auf das Rother Tierheim hohen Sanierungs- und Erweiterungsbedarf sieht. 

Ebenso wie in Feucht ist auch in Roth beispielsweise das Dach beschädigt und man braucht mehr Platz zur Isolierung kranker Tiere. Das Grundstück gehört der Stadt Roth. Das Gebäude hat der Verein Ende der 1980er Jahre in Erbbaurecht errichtet. Dass nun also energetische Sanierung, eine neue Heizung und Isolierungsstationen erforderlich sind, ist keine Überraschung. Wie hoch die Kosten dafür sein werden, weiß man beim Tierschutzverein noch nicht. Es gebe auch noch keine Pläne dafür, sagt Helmut Bauz. „Wir stehen am Anfang der Gespräche“, fügt er hinzu. Termine mit der Stadt Roth und dem Deutschen Tierschutzbund existieren bereits. „Förderung durch den Freistaat wird es auch geben“, ist der Vereinschef zuversichtlich. 

Der Handlungsbedarf bei Tierheimen ist nicht nur in der Region groß. Im November 2024 ist von Hamburg aus eine bundesweite Petition gestartet worden. Darin fordert Frank Weber, Leiter des Franziskus-Tierheims in Hamburg, Teile der Hundesteuer für Tierheime zu verwenden. „Marode Gebäude, Inflation, steigende Futter-, Energie- und Tierarztkosten sowie eine ungebrochene Welle an Abgabetieren: Deutschlands Tierheime brechen vor unseren Augen zusammen und die Bundesregierung schaut tatenlos zu“, schreibt einer der Unterzeichner. 

Die Unterbringung eines Hundes im Tierheim kostet pro Monat etwa 500 Euro. Von den Gemeinden werden in der Regel, wenn überhaupt, maximal 20 Prozent übernommen. Dabei gibt es immer mehr Abgabetiere und längere Verweildauern. „Die Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer müssen deshalb endlich an Tierheime und Tierschutzorganisationen gehen“, heißt es in der Petition. Dafür müsste es aber eine umfangreiche Neuordnung der Hundesteuererhebung geben. Denn gegenwärtig entscheidet jede der knapp 11.000 Gemeinden in Deutschland selbst, wie hoch die Hundesteuer in ihrem Gebiet ist. Außerdem spricht das Haushaltsrecht in Deutschland gegen eine spezielle Verwendung gewisser Steuereinnahmen. Bei den Etats von Bund, Ländern und Gemeinden gilt stets das „Gesamtdeckungsprinzip“. Das heißt: Alle Einnahmen decken alle Ausgaben. Für eine Erhöhung der Förderung der Tierheime durch die Gemeinden wären dort also eigene politische Prozesse in diese Richtung erforderlich, um entsprechende Beschlüsse in den kommunalpolitischen Gremien herbeizuführen.  

Lesen Sie zum Thema auch unseren Artikel von 2017:
» Tierheime kämpfen um finanzielle Würdigung ihrer Arbeit

Von: Robert Schmitt (meier Redaktion), Dienstag, 15. April 2025 - Aktualisiert am Mittwoch, 23. April 2025
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »meier® Magazin / Redaktion« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/redaktion

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