Verbotswidrige Einladung zu einer Corona-Party
Schwabach - Pressebericht vom 19.03.2020
Gestern, am 19.03.2020, brachte die PI Schwabach in Erfahrung, dass ein junger Erwachsener über SnapChat zu einer Corona-Party im Schwabacher Stadtpark geladen und zur Teilnahme aufgerufen hatte.
Der Ermittlungsgruppe PI Schwabach, Abt. Cybercrime, gelang es, den Verantwortlichen zu ermitteln.
Bei diesem Beschuldigen wurde eine Gefährderansprache durchgeführt. Er wird wegen eines Verge-hens nach § 111 StGB, „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ angezeigt.
Die Polizei Schwabach appelliert an alle, sich an die Allgemeinverfügung der Staatsregierung, mit den darin angeordneten Untersagungen, zu halten. Verstöße dagegen stellen Straftaten nach dem Infekti-onsschutzgesetz dar.
Abschließend die Bitte an die Eltern, ihre Kindern eingehend über die Thematik zu informieren und zu sensibilisieren.
Gerhard Zenker, PHK
Sb. Ordnungs- und Schutzaufgaben.