Videoüberwachung im Rother Freizeitbad

Roth - Der Werkausschuss in Roth hat eine neue Badeordnung beschlossen. Videoüberwachung am Eingang und explizites Handlungsinstrumentarium für die Mitarbeiter.

Der Werkausschuss der Stadt Roth hat eine neue Badeordnung für das Freizeitbad Roth beschlossen. Wichtigster Punkt: Kassen- und Eingangsbereich des Bades werden ab sofort per Video überwacht. Die Badeordnung schafft die rechtliche Grundlage dafür. Die Videoaufzeichnung erfolge unter Beachtung der Datenschutzvorschriften der EU, hieß es. 

„Beim Bad handelt es sich um ein Betriebsgelände, weshalb eine Videoüberwachung sogar komplett möglich wäre“, erklärte Stadtwerkechef Gerhard Brunner dem Ausschuss. Bei Bedarf werde man sie auf ausgewählte Bereiche ausweiten. Insbesondere die Überwachung des Sprungturms sei unter Umständen erforderlich. „Dort gibt es Unfälle mit stark abweichenden Schilderungen der Beteiligten“, rechtfertigte Brunner diese Überlegung. 

Mit den neuen Regelungen der Badeordnung habe man dem Personal außerdem „grundlegendes Instrumentarium“ an die Hand gegeben, die Vorschriften auch durchzusetzen. „Bisher gab es diese Werkzeuge nicht“, sagte Brunner.

Eine kleine Diskussion ergab sich in Sachen „Glasbehälter und andere zerbrechliche Gegenstände“. Ihre Nutzung auf der Liegewiese ist abgelehnt worden. Die Stadtwerke hatten deren Verwendung im gesamten Badbereich verboten. Das ging Ausschussmitglied Markus Schaffer (SPD) zu weit. „Wenigstens im Bereich der Liegeweise sollte das aus Umweltgründen möglich sein“, regte er an, stieß damit aber nicht auf Zustimmung. Die Ausschussmehrheit sah hauptsächlich große Verletzungsgefahr durch Glasscherben. „Auch die Haftungsfragen wären zu heikel“, ergänzte Gerhard Brunner. Der Ausschuss bekräftigte zudem das Cannabisverbot im Rother Freizeitbad.

Von: Robert Schmitt meier Redaktion, Dienstag, 07. Juli 2026 - Aktualisiert am Freitag, 10. Juli 2026
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