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Vorsorge- und Nachlassregelung im Familienkreis

Schwabach - Die Weihnachtsfeiertage stehen vor der Tür. Endlich ein paar Tage voller Ruhe und Besinnlichkeit. Zeit also, all die Sachen hervorzuholen, die schon lange in der untersten Schublade liegen und nur darauf warten, ausgepackt und angegangen zu werden.

  • Sabine Broßmann

    Sabine Broßmann

Wenn es die Vorsorgevollmacht samt der Patienten- und Betreuungsverfügung betrifft ist es besonders wichtig, alle Details, die einem persönlich wichtig sind, richtig ausformuliert zu wissen. Angefangen von „wer kann für mich Bargeld abheben, wenn ich nicht dazu in der Lage sein sollte ?“ bis zu „wer entscheidet im Ernstfall wie ich behandelt werden möchte und setzt meine Wünsche diesbezüglich durch ?“.

Doch das ist nur ein Teil der wichtigen Punkte, die in der Schublade liegen. Wie verhält es sich mit den Regelungen für den Todesfall ? Bei näherer Betrachtung tauchen oft viele Fragen auf. Passt die bisherige Regelung ? Gerade bei Immobilienbesitz führt eine Erbengemeinschaft mit allen Beteiligten im Grundbuch häufig zu problematischen Situationen. Soll das wertvolle Gemälde wirklich in den Nachlass fallen oder möchte ich einer bestimmten Person eine Freude damit machen ? Wo sind denn mein Hund und meine Katze besonders gut aufgehoben ? Ist die gesetzliche Erbfolge für mich die richtige Lösung oder sollte ich besser detaillierte Vorgaben machen ? …

Tatsächlich führen gut gemeinte Überlegungen im Erbfall – aber auch schon im Vorfeld – immer wieder zu Streitigkeiten im Familienkreis. Vielleicht ergibt sich daher an einem der Feiertage im Kreise der Familie die Möglichkeit abzuklären, ob die gesetzlichen Regelungen wirklich passen oder die künftigen Erben eventuell ganz andere Vorstellungen haben, die Ihnen bisher nur nicht bekannt waren. Eine vernünftig geregelte Vorsorge und eine testamentarisch festgelegte Verfügung gibt Ihnen Ruhe und die Gelassenheit, rechtzeitig das Richtige getan zu haben. In diesem Sinne: frohe Weihnachten und ein glückliches gesundes Jahr 2017.

Von: Sabine Broßmann (Inhaberin), Mittwoch, 07. Dezember 2016 - Aktualisiert am Dienstag, 27. Februar 2018
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Sabine Broßmann Nachlassberatung« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/brossmann

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