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Vorsorge – was versteht man alles darunter?

Region - Anfang Januar wurde von der Deutschen Presseagentur dpa veröffentlicht, dass alleine das Geldvermögen der privaten Haushalte in der Bundesrepublik in 2019 einen Rekordwert von 6,6 Billionen Euro umfasst. Vermögen, das natürlich auch als Vorsorge für den Ruhestand oder (Un-)Geplantes gedacht ist.

Eine andere Art der Vorsorge ist, für den Fall vorzusorgen, wenn man keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann, aber dennoch möchte, dass die eigenen Wünsche erfüllt und berücksichtigt werden. Dies erreichen Sie mit einer entsprechenden Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht samt Betreuungsverfügung, in denen Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, für Sie Entscheidungen zu treffen.

Weiterreichende Entscheidungen, die erst nach dem Tode greifen sollen, sollten Sie in einem Testament anordnen. Dort benennen Sie den oder die Erben und Vermächtnisnehmer, die später Ihre Vermögenswerte – egal welcher Art – erhalten sollen. 

Wichtig ist hierfür die Schriftform. Sie entscheiden, ob Sie dies handschriftlich, mit Unterstützung eines Juristen oder in notarieller Form errichten möchten. 

Darüber hinaus können Sie bereits jetzt Ihre Wünsche hinsichtlich einer späteren Bestattung festlegen. Dazu suchen Sie am besten ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl auf. Mit diesem können Sie detailliert vereinbaren, welche Vorstellungen Sie haben. Angefangen von der Bestattungszeremonie bis zur Kündigung von Versicherungen etc. Das Unternehmen kümmert sich im Todesfall um alles. Den Preis dafür entrichten Sie bereits jetzt. Dadurch sind Ihre Angehörigen in der extrem emotionalen Situation durch Ihren Tod entlastet und müssen sich nicht um all diese Details kümmern.

Alles erledigt? Dann genießen Sie das Jahr 2020.

Sabine Broßmann
Vorsorge- und Nachlassberatung

Von: Sabine Broßmann (Vorsorge- und Nachlassberatung), Mittwoch, 22. Januar 2020 - Aktualisiert am Donnerstag, 23. Januar 2020
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Sabine Broßmann Nachlassberatung« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/brossmann
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