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Ansprechpartnerin (Redaktion)

Vorsorge für sich selbst und das eigene Tier

Schwabach - Vermögen weitergeben, Erspartes in die richtigen Hände legen, den letzten Willen auch richtig umgesetzt zu wissen, Streitigkeiten um den Nachlass vermeiden sind Sorgen, mit denen sich schon viele beschäftigt haben.

  • Sabine Broßmann

    Sabine Broßmann

Natürlich möchte jeder gerne bis ins hohe Alter geistig und körperlich fit bleiben. Aber leider ist das nicht allen vergönnt. Die Menschen werden immer älter und zwischenzeitlich stehen rd. 1,4 Mio Menschen in Deutschland unter amtlicher Betreuung. Wer auch imAlter oder im Falle eines Unfalls weiter selbstbestimmt leben möchte, dem sei dringend empfohlen, selbst ausreichend Vorsorge zu treffen.

Wir sprechen hier über die individuellen Vorstellungen jedes Einzelnen im Falle des Verlustes der eigenen Einsichts- und Handlungsfähigkeit über gesundheitliche, persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten. Das gilt insbesondere auch, wenn man ein Haustier hat. Es empfiehlt sich, bereits heute darüber nachzudenken, wer kümmert sich um das Tier, wenn man es selbst nicht mehr versorgen kann? Denn das geliebte Tier will man doch gut aufgehoben wissen. Schließlich soll es auch künftig gut gepflegt und versorgt werden.

Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht kann dies entsprechend geregelt werden. Doch was passiert imTodesfall? Wenn man sein Tier perfekt abgesichert haben möchte, kann man im Testament genaues regeln. Eine Person seines Vertrauens zu bestimmen, sich des Tieres anzunehmen, ist eine gute Möglichkeit.

Mit einem Vermächtnis kann man sich zum Beispiel dafür bedanken. Hat man niemanden, dem man seinen Liebling anvertrauen kann, ist es sicherlich eine sehr gute Lösung, dafür eine gemeinnützige Institution wie einen Tierschutzverein zu bestimmen. Dieser hat sich dem Tierwohl verpflichtet und man kann diesen Verein sowohl mit einem Vermächtnis bedenken als auch ihn direkt als Erben einsetzen.

Für die Abfassung eines Testaments gilt Formfreiheit. D. h. man kann es selbst eigenhändig verfassen oder auch durch einen Notar erstellen lassen. Um Formulierungsfehler zu vermeiden und eine spätere Rechtsgültigkeit sicherzustellen, empfiehlt es sich aber generell, immer fachlichen Rat einzuholen.

Gerade wenn es um komplexe Erbfälle geht oder wenn eine Institution Erbe werden soll, sollte ein/e Testamentsvollstrecker/in eingesetzt werden, der bzw. die sich um die professionelle Umsetzung des letzten Willens kümmert. Vor allem sollte vermieden werden, bestimmte Auflagen im Testament zu verfügen, die nur sehr schwer oder gar nicht zu überwachen sind. Vielleicht meint man, das eigene Tier sollte nur Futter einer bestimmten Marke erhalten oder nur ein bestimmter Pfleger darf sich darum kümmern. Solche Auflagen sind in der Praxis schlichtweg nicht einzuhalten.

Hier darf sich getrost auf die Professionalität des Tierheims verlassen werden. Natürlich muss generell, sofern eingesetzt, ein Testamentsvollstrecker Auflagen überwachen, aber diese müssen trotzdem durchführbar sein. Geht man diesen Weg, locken noch andere Vorteile. Zum einen hat man sein Schicksal selbst in der Hand und kann alles über seinen Tod hinaus nach seinen persönlichen Vorstellungen regeln. Die gesetzliche Erbfolge ist oft nicht das, was man sich vorstellt. Zum anderen hat es den Nebeneffekt, dass gemeinnützige Institutionen wie ein Tierschutzverein (e. V.) nicht steuerpflichtig sind. D. h. das Erbe/Vermächtnis wird nicht durch etwaige Erbschaftssteuern geschmälert. 

Von: Sabine Broßmann (Inhaberin), Freitag, 21. April 2017 - Aktualisiert am Dienstag, 27. Februar 2018
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Sabine Broßmann Nachlassberatung« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/brossmann

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