Wichtiger Aufruf an den Einzelhandel und an seine Kunden
Nürnberger Land - Ab 18. März dürfen alle Ladengeschäfte des Einzelhandels jeder Art ihre Läden bis vorerst 30. März nicht mehr öffnen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen und Reinigungen.
Sehr viele Händler sind bemüht, ihre Kunden weiterhin beliefern und beraten zu können. Der Handelsverband Bayern und die Wirtschaftsförderung Nürnberger Land empfehlen den Händlern, sofern möglich, für ihre Kunden telefonisch und per E-Mail erreichbar zu bleiben. So lassen sich Beratungen durchführen und Bestellungen aufnehmen. Bei der Kommunikation sollten die Händler kreativ sein. Über WhatsApp und Skype könnte man dem Kunden auch Ware zeigen.
Und wie kommt der Kunde an die Ware? Die Ware könnte an der Tür abgeholt oder zugestellt werden. Bei der Zustellung könnte man auf einen Kurier- oder Postdienst zurückgreifen oder man organisiert einen eigenen Lieferservice.
„Dass diese Maßnahmen nicht ausreichend sind, den Umsatz zu kompensieren, darüber sind wir uns alle einig“, so Jürgen Oriold vom Handelsverband und Frank Richartz von der Wirtschaftsförderung. „Es ist aber eine Möglichkeit, als Händler vor Ort für die Kunden auch in dieser schweren Zeit ein verlässlicher Ansprechpartner zu sein“, betonen beide. Es wäre eine Katastrophe für die Händler und letztendlich auch für die Kunden und die Kommunen, wenn nahezu alles nur noch über Onlinehändler abgewickelt werden würde. Die Kunden und damit die Bürgerinnen und Bürger können so dazu beitragen, die Händlerstruktur vor Ort zu erhalten, die wesentlich ist für ein buntes und lebendiges Ortsbild.
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