Wie regelt man die Betreuung für den Notfall z. B. wenn man ein Haustier hat?
Schwabach - Situationsbedingt vermeiden derzeit viele Menschen unnötige Aufenthalte außerhalb ihrer eigenen vier Wände. Dennoch sollte der Blick auf wesentliche Regelungserfordernisse nicht verstellt sein. Auch wer nicht vor die eigene Tür geht hat das Risiko, ernsthaft zu erkranken und selbst nicht mehr in der Lage zu sein, Entscheidungen zu treffen.
Auch die aktuelle Lage lässt es zu, Formulare im Internet oder Buchhandel zu erwerben, genauso wie einen Termin bei einem Rechtsanwalt, Notar bzw. einer/m anderweitigen Fachberater/in zu vereinbaren. Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung kann vollumfänglich für den Fall der Fälle vorgesorgt werden. Im persönlichen Kontakt können alle Fragen geklärt und versehentliche Irrtümer vermieden werden.
Gerade derjenige, der ein Haustier besitzt, sollte sich frühzeitig Gedanken machen: Was soll denn mit dem Tier geschehen, wenn ich selbst nicht in der Lage sein sollte, es zu versorgen?
Bei der Gelegenheit empfiehlt es sich, spezielle Wünsche hinsichtlich der Behandlung und Pflege des Tiers im Rahmen der obengenannten Vollmachten zu dokumentieren - in Absprache mit der Person, die sich kümmern soll. Dabei sollte auch darauf eingegangen werden, wie im Todesfall zu verfahren ist. Wer übernimmt das Tier? Was erhält diese bzw. dieser für die Pflege? Soll das Tier in eine bestimmte Einrichtung zur Pflege gegeben werden? Wenn ja, was erhält diese für diesen Aufwand?
Es genügt ausdrücklich nicht, eine Regelung im Testament aufzunehmen. Nicht immer wird ein Testament gleich gefunden und auch die Eröffnung vom Amtsgericht kann Wochen bis Monate dauern. Das ist zu spät. Daher ist eine Regelung erforderlich, die frühzeitig greift.
Sabine Broßmann
Vorsorge- und Nachlassberatung
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