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Wie wird eigentlich ein ICE Ausbesserungswerk genehmigt und wie wird der Bürger dabei beteiligt?

Wendelstein - Die Planungen der Deutschen Bahn, ein ICE Ausbesserungswerk auf oder nahe dem Gemeindegebiet zu errichten, beschäftigen die Wendelsteiner.

  • Der Schreibtisch des Juristen

    Der Schreibtisch des Juristen
    © Martin Mändl

Aber wie wird so ein Werk genehmigt?

Erster Verfahrensschritt ist die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) durch die Bahn. Ein solches Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben.

Dabei legt die Bahn der zuständigen Regierung von Mittelfranken die Unterlagen vor, anhand derer geprüft werden soll, ob das Vorhaben, die Errichtung eines ICE Ausbesserungswerkes, „raumverträglich“ ist.

Das Ziel dabei ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit ökologischen Belangen in Einklang bringt. Dabei geht es um eine Abwägung zwischen den Interessen der Anwohner, der Natur und der Bahn.

Faktisch legt dabei die Bahn eine Sammlung von Aktenordnern vor (aus der Erfahrung anderer Verfahren ist mit vielleicht 20 Ordnern zu rechnen) um ihren bevorzugten Standort vorzustellen und ggf. noch ein oder zwei Alternativstandorte. Als Zeitpunkt für die Antragstellung nennt die Bahn Ende 2021. Diese Unterlagen werden öffentlich zugänglich gemacht, durch die Regierung von Mittelfranken digital im Internet und den betroffenen Gemeinden zusätzlich in Papierform.

Die Gemeinde Wendelstein hat bereits angekündigt, diese Unterlagen auch den Bürgern zugänglich zu machen, damit sie Einsicht nehmen können. Durch die Möglichkeit der Einsichtnahme werden die Bürger beteiligt, das heißt ab diesem Zeitpunkt können die Bürger Einwendungen erheben, Fragen aufwerfen und Kritik üben.

Gegenstand der Prüfung durch die Regierung sollen auch die ernsthaft in Betracht kommenden Standortalternativen sein. Entsprechend ist dies der Zeitpunkt darzulegen, warum die von der Bahn genannten Standorte ungeeignet sind und welche Standortalternativen l in Betracht kommen.

Als Zeitfenster für das gesamte Raumordnungsverfahren sind 6 Monate vorgesehen. Für die Beteiligung der Bürger und der sonstigen Betroffenen, wie beispielsweise der Gemeinde Wendelstein, bleiben dabei 1 bis 2 Monate.

Danach trifft die Regierung von Mittelfranken ihre Abwägung. Dabei wird festgestellt, ob der von der Bahn gewünschte Standort „raumverträglich“ ist oder nicht, ggf. auch, dass ein von der Bahn genannter Alternativstandort geeigneter ist. Andere Standorte werden nicht geprüft. Ergebnis der Abwägung kann auch sein, dass keiner der Standorte geeignet ist.

Gerichtlich ist dieses Ergebnis nicht anfechtbar.

Nächster Schritt ist dann die Durchführung eines sog. Planfeststellungsverfahrens, in dem quasi die Feinplanung durch die Bahn beantragt wird und von der Regierung von Mittelfranken genehmigt werden soll. In diesem Verfahrensschritt wird die genaue Lage der Baukörper und der Zuwegung, deren Höhe, Breite, Außenanlagen etc. festgelegt. Dabei hat die Genehmigungsbehörde einen gewissen Abwägungsspielraum bei der Frage, welche Interessen wie zu gewichten sind.

Das Ergebnis, die eigentliche „Genehmigung“, (juristisch Planfeststellungsbeschluss), ist gerichtlich anfechtbar.

Soll das Werk also auf den bisher benannten Standorten verhindert werden, gilt es bereits im Raumordnungsverfahren Einwendungen vorzubringen und zu begründen, um schon in diesem Verfahrensschritt die Weichen entsprechend zu stellen. Der Zeitpunkt dafür ist nach Veröffentlichung der Antragsunterlagen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit. Entsprechend gilt es jetzt Argumente zu sammeln und zu strukturieren.

Martin Mändl

Dipl. Verwaltungswirt (FH)

Rechtsanwalt

Von: Martin Mändl, Mittwoch, 29. September 2021

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