× Archiv der gedruckten Ausgaben Erscheinungstermine & Redaktionsschluss Auflage, Verbreitungsgebiet, Zustellung Artikel / Termine Einreichen Ansprechpartnerin Redaktion Mediadaten / Preisliste Ansprechpartner für Gewerbe Newsletter abonnieren
× Für Gewerbe Beratung anfordern Ansprechpartner für Gewerbe Ihre Werbung auf meier-magazin.de Kostenloser Brancheneintrag Newsletter abonnieren
Für alle Besucher*innen Erstanmeldung Kommentar schreiben Newsletter abonnieren Kleinanzeige einreichen
Infos für Vereinigungen Infos für Künstler*innen
Artikel & Termine einreichen Neu! Galerie
Ansprechpartnerin (Redaktion)

Wilde Müllhaufen in der Landschaft – illegale Abfallentsorgung ist kein Kavaliersdelikt

Roth - Wer viel spazieren geht, kennt das Problem: neben unachtsam weggeworfenem Unrat steht man plötzlich vor den Hinterlassenschaften eines ganzen Haushaltes.

  • © Landratsamt Roth

Bretter liegen neben Müllsäcken, Altreifen, alte Klamotten und elektrische Kleingeräte vervollständigen oft das unschöne Bild! Gefährlich kann es werden, wenn auch Problemabfälle wie Batterien oder Altöl auf diese Weise entsorgt werden. Dann muss auch schnell gehandelt werden, damit keine schädlichen Flüssigkeiten austreten und den Boden verunreinigen.

Derartige Schandflecken stören scheinbar nur diejenigen, die ihren Müll richtig entsorgen. Den Verursachern jedoch ist dies egal - Hauptsache, ihr Unrat ist weg! Und wer diese Müllhaufen – übrigens auf Kosten der Allgemeinheit - wieder beseitigt, interessiert sie genauso wenig.

Nach den Erfahrungen des Abfallreferates im Landratsamt Roth geraten „kleine“ Müllhäufchen zudem schnell außer Kontrolle. Wo zuerst nur ein Müllsack liegt „gesellen“ sich meist weitere hinzu. Die Hemmschwelle sinkt offenkundig, Müll illegal zu entsorgen, wenn das schon ein anderer „vorgemacht“ hat!

Dabei gibt es im Landkreis Roth für alle üblicherweise anfallenden Abfälle genügend Entsorgungsmöglichkeiten. Die meisten sind zudem kostenlos. Eine Sperrmüllabholung beispielsweise kann zweimal im Jahr ohne Gebühr beantragt werden. Zudem kann Sperrmüll zweimal im Jahr an den vier Recyclinghöfen Büchenbach, Georgensgmünd, Pyras und Wendelstein abgegeben werden – ebenfalls gebührenfrei.

Es bräuchte sich also niemand dem Risiko aussetzen, dabei ertappt zu werden, wie er seinen Müll in den Wald fährt oder seine alten Stühle neben einem Glascontainer platziert. Denn wer hierbei erwischt wird, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen!

Weitere Informationen rund um das Thema Abfall finden sich auch unter www.abfall-roth.de. Für Fragen steht die Abfallberatung unter Tel.: 09171/81-1431 oder per email unter ruth.roettinger@landratsamt-roth.de gerne zur Verfügung.

Von: Landratsamt Roth (Abfallberatung), Montag, 20. Juni 2016
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Landratsamt Roth« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/landratsamt-roth
Empfehlen Sie diesen Artikel:

Kommentar schreiben

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu schreiben.