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Wilde Müllhaufen in der Landschaft

Region - Illegale Abfallentsorgung ist kein Kavaliersdelikt

  • Illegale Abfallentsorgung im Wald

    Illegale Abfallentsorgung im Wald
    © Landratsamt Roth

Wer viel spazieren geht, kennt das Problem: neben unachtsam weggeworfenem Unrat steht man plötzlich vor den Hinterlassenschaften eines ganzen Haushaltes. Bretter liegen neben Müllsäcken, Altreifen, alte Klamotten und elektrische Kleingeräte und Restmüllsäcke vervollständigen oft das unschöne Bild! Gefährlich kann es werden, wenn auch Problemabfälle wie Batterien oder Altöl auf diese Weise entsorgt werden. Dann muss auch schnell gehandelt werden, damit keine schädlichen Flüssigkeiten austreten und den Boden verunreinigen.

Erfahrungsgemäß geraten kleine Müllhäufchen zudem schnell außer Kontrolle. Wo zuerst nur ein Müllsack liegt, gesellen sich meist weitere hinzu. Leider sinkt die Hemmschwelle, wenn jemand schon vorher Müll illegal entsorgt hat.

Dabei gibt es im Landkreis Roth für alle üblicherweise anfallenden Abfälle genügend Entsorgungsmöglichkeiten. Die meisten sind zudem kostenlos. Eine Sperrmüllabholung beispielsweise kann zweimal im Jahr ohne Gebühr beantragt werden. Sperrmüll kann jederzeit an den vier Recyclinghöfen Büchenbach, Georgensgmünd, Pyras und Wendelstein abgegeben werden – ebenfalls gebührenfrei.

Niemand muss seinen Müll im Wald oder an den Containern illegal entsorgen und ein empfindliches Bußgeld riskieren.

Weitere Informationen rund um das Thema Abfall finden sich auch unter
www.abfall-roth.de.
Für Fragen steht die Abfallberatung unter Tel.: 09171/81-1431
oder per E-Mail unter abfallberatung@landratsamt-roth.de gerne zur Verfügung.

Von: Pressestelle Landratsamt Roth, Freitag, 02. Dezember 2022
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Landratsamt Roth« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/landratsamt-roth
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