Zurückweisung und erneute Übergabe unseres Bürgerbegehrens in Schwanstetten
Schwanstetten - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wie bereits in den örtlichen Medien berichtet wurde, wurde unser Bürgerbegehren für die Marktgemeinde Schwanstetten, das am 29.08.2025 überreicht wurde, mit 944 gültigen Unterschriften formell anerkannt; erforderlich waren 590.
In der Gemeinderatssitzung am 29.09.2025 wurde das Bürgerbegehren jedoch aufgrund materieller = inhaltlicher Fehler in Fragestellung und Begründung einstimmig als unzulässig zurückgewiesen. Beispielsweise die Forderung nach Verweigerung der Wegerechte für Leitungen der Betreiber würde die Gemeinde zu rechtswidrigem Handeln auffordern. Bei einer wohlwollenden Prüfung und Beurteilung hätte der Gemeinderat das Bürgerbegehren nach unserer Einschätzung als zulässig annehmen können.
Wir sind uns bewusst, dass die Gemeinde weder für die Ausweisung eines Vorranggebietes Windenergie im Regionalplan noch für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Anlagen selbst zuständig ist. Das Bürgerbegehren betrifft vielmehr den Aufgabenbereich der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis, nämlich die Beteiligung an der Errichtung von Windkraftanlagen im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit oder die sonstige aktive Förderung solcher Anlagen.
Auch wenn wir weiterhin der Auffassung sind, dass das vom Gemeinderat abgelehnte Bürgerbegehren rechtlich zulässig war, hat die Bürgerinitiative die Bedenken des Gemeinderates aufgegriffen und sowohl die Fragestellung als auch die Begründung neu formuliert.
Kurz nachdem der Marktgemeinderat Schwanstetten am 29.09.2025 einstimmig beschlossen hatte, das Bürgerbegehren gegen den geplanten Windpark abzulehnen, konnten wir binnen weniger Tage am 10.10.2025 ein neues Bürgerbegehren mit insgesamt 782 Unterschriften dem Ersten Bürgermeister Robert Pfann überreichen.
Wir danken allen Unterstützerinnen und Unterstützern und sehen in der Zustimmung zum erneuten Bürgerbegehren ein klares Zeichen.
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