BürgerInfo - Oktober 2017

4 Markt Schwanstetten Bürgermeister Robert Pfann informiert Liebe Bürgerinnen und Bürger, zum geplanten Neubau einer Kindertagesstätte (Kita) am ehemaligen Kirchweihplatz in der Further Straße in Leerstetten haben Initiatoren ein Bürgerbegehren gestartet mit dem Ziel, den dort bestehenden Bolzplatz in der ursprünglichen Form zu erhalten. Im Ergebnis geht es konkret darum, die Kita an diesem Standort, wegen der Befürchtung, dass dadurch das Verkehrsaufkommen in der Further Straße verstärkt wird, zu verhindern. Bürgerbegehren unzulässig Ende Juli hat die Initiative einen Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids mit 908 gültigen Unterschriften abgegeben. Allerdings hat auf den Unterschriftslisten die erforderliche Begründung über die Motive und Ziele des Bürgerbegehrens vollständig gefehlt. Da das Beilegen von Falt- und Flugblättern nicht genügt, führt das Fehlen jeglicher Begründung auf den Unterschriftslisten zwingend zur formellen Unzulässigkeit des Bürger- begehrens. Die große Mehrheit des Marktgemeinderats hat die geltende Rechtslage anerkannt und den Antrag zurückgewiesen. Keine Mehrheit für „Ratsbegehren“ Eine von zwei Gemeinderatsfraktionen beantragte Durchführung eines Bürgerentscheides mit der Fragestellung „Sind Sie für den Bau einer Kita am Ende der Further Straße in Leerstetten und der Verlegung des Bolzplatzes um ca. 50 m in Richtung Norden?“ hat im Gremium keine Mehrheit gefunden. Es wurde vielmehr überwiegend die Auffassung vertreten, dass an dem imApril 2017 für den Bau der notwendigen Kita am ehemaligen Kirchweihplatz nach Abwägung aller Vor- und Nachteile der untersuchten Alternativstandorte mehrheitlich gefassten Beschluss des Marktgemeinderats festgehalten werden soll. Neues Bürgerbegehren angekündigt Die Initiatoren haben deshalb inzwischen angekündigt, erneut Unterschriften für ein Bürgerbegehren zu sammeln. Sollte dies gelingen und ein Bürgerentscheid durchgeführt werden müssen, dann wird die neue Kita im Hinblick auf das noch zu schaffende Baurecht und unter Berücksichtigung der Bauzeit, nicht wie geplant im September 2018 in Betrieb gehen können. Das wäre aus meiner Sicht aus mehreren Gründen fatal. Bedarf vorhanden und anerkannt Zum Zeitpunkt der Bedarfsanerkennung durch den Rat für 24 Krippen- und 30 Kindergartenplätze ergab die Hochrechnung 60 Geburten pro Jahr. Tatsächlich erblickten erfreulicherweise 63 Kinder das Licht der Welt für den maßgeblichen Betrachtungszeitraum vom 01.09.2016 bis 31.08.2017. Die Prognose ist also durch die tatsächlichen Geburten mehr als bestätigt worden. Hinzu kommen noch die Kinder aufgrund von Zuzug und der Neuausweisung von Baugebieten in Leerstetten und Schwand. Rechtsanspruch der Eltern Alle Krippenplätze in den Einrichtungen sind derzeit voll belegt und nach aktuellem Sachstand ist es fraglich, ob im September 2018 freie Plätze zur Verfügung stehen werden. Was sagen wir wohl den Eltern, die für ihr Kind dringend einen Betreuungsplatz benötigen und wir nicht helfen können, Familie und Beruf zu vereinbaren? Letztlich kann dies möglicherweise auch finanzielle Konsequenzen für die Gemeinde haben, denn die Eltern haben einen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Alternative für Bolzplatz Einer der wesentlichen Argumente der Initiatoren für ein Bürger- begehren ist der Erhalt des Bolzplatzes in der ursprünglichen Form, der mit einer Größe von 1.646 m² als sehr großzügig vorhanden ist. Wenn man sich allerdings die tatsächlich von den Kindern bespielte Fläche betrachtet, so ist es offensichtlich, dass sich zwischen den beiden Toren die sichtbare Nutzung auf einen Bereich von etwa 25 x 20 m beschränkt. Wie berichtet, kann der für die neue Kita dort weichende Bolzplatz in den unmittelbar im Norden angrenzendenWaldmit diesen Ausmaßen verlegt werden. In einer Tiefe von 25 mmuss derWald ohnehin für die erforderliche Baumfallzone zum Schutz des Kita-Gebäudes gefällt werden. Anschließend wird – bis auf den neuen Bolzplatz – ein abgestufter Waldsaum angelegt, der im Sinne des Forstrechts als Wald gilt. Damit ist eine Ersatzaufforstung nur für die neue Sport- und Spiel- anlage von ca. 500 m² erforderlich. Mehrere Familien haben mir gegenüber in einem persönlichen Gespräch erklärt, dass diese Alternative für ihre Kinder eine faire und akzeptable Lösung ist. Planskizze Bebauungsplanentwurf © Markt Schwanstetten

RkJQdWJsaXNoZXIy NDM5MDU=