meier Magazin - März 2020 / 21 Jhg.

98 BHW Bausparkasse Steuern sparen mit dem Klimaschutzpaket Auf dieses Signal haben Eigentümer von selbst bewohnten Immobilien lange gewartet! Ab 2020 zahlen sie weniger an das Finanzamt, wenn sie mit Sanierungsmaßnahmen das Klima schonen. Bis zu 40.000 Euro können Modernisierer innerhalb von drei Jahren geltend machen. Steuerentlastungen blieben bei Immobilien bisher meist Vermietern vorbehalten. Das hat sich am 1. Januar gründlich geändert. Die Liste der Einzel- maßnahmen, die durch das Ende 2019 verabschie- dete Klimaschutzprogramm 2030 steuerlich begünstigt werden, reicht vom Einbau vonWärme- schutzfenstern über moderne Heiztechnik bis hin zu Wärmedämmung von Decken oder Außenwänden. Cleverer Sanierungsfahrplan Bei der Erstellung eines Sanierungsfahrplans hilft ein unabhängiger Energieberater, an den Kosten beteiligt sich der Staat. Eigentümer sollten sich vorab gründlich informieren. Sanierer reichen Rechnungen, die auch die fachgerechte Durchfüh- rung bestätigen, mit der jährlichen Steuererklä- rung ein. Hier ist das Kleingedruckte zu beachten: Das Finanzamt entlastet Steuerzahler nur bei Maß- nahmen, die im jeweiligen Kalenderjahr abge- schlossen worden sind. In den ersten zwei Jahren können je bis zu sieben Prozent der Kosten geltend gemacht werden, im dritten noch sechs Prozent – zusammen 20 Prozent der Gesamtkosten von bis zu 200.000 Euro. Gut planen, zügig starten Das Klimaschutzpaket können Sanierer bis 2030 nutzen. „Die Steuerentlastung ist ein intelligentes Instrument zum Vorteil der Modernisierer. Zusätz- lich können sie nach wie vor alle staatlichen Förde- rungen nutzen“, so die BHWExpertin. Laut Umwelt- bundesamt liegt die Sanierungsquote für Heizungen derzeit nur bei einem Prozent jährlich. Neues Jahr – neue Förderungen und Gesetze Zum Start in die neue Dekade hat sich in der För- derlandschaft einiges getan. Nicht nur wegen des Klimaschutzpakets, das Modernisierern erstmals Steuererleichterungen fürs Energiesparen bringt. 1. Klimaschutzprogramm: Seit Januar können Eigentümer, die in klimaschonende Ausstattung und Energietechnik investieren, einen Steuerbonus direkt beim Fiskus bekommen. Bis zu 40.000 Euro der Sanierungskosten dürfen Modernisierer im Laufe von drei Jahren absetzen, wenn sie ihre Ab- schreibungen jeweils mit der Einkommensteuerer- klärung einreichen. Steuerpflichtige müssen die Abschreibung jeweils mit der jährlichen Einkom- mensteuererklärung beantragen. 2. Heizung. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Hauseigentümer mit einer Austauschprämie gefördert werden. Bis zu 45 Prozent der Investitionskosten bekommt, wer seine alte Ölheizung mit einer klimafreundlicheren und effizienteren Anlage ersetzt. „Eigentümer können zum Beispiel auf eine Wärmepumpe um- stellen, die die Umgebungswärme nutzbar macht und bis zu 50 Prozent der Betriebskosten spart“, er- klärt Isabell Gusinde von der BHW Bausparkasse. Betreiber von älteren Gasheizungen bekommen 40 Prozent, wenn sie modernisieren und erneuer- bare Energien zu einem Anteil von mindestens 25 Prozent ergänzen. 3. Baukindergeld: Noch bis Ende 2020 können sich Baufamilien und Käufer den Zuschuss sichern – 12.000 Euro pro Kind, verteilt über zehn Jahre. „Spätestens sechs Monate nach dem Einzug müssen sie den Antrag für das Baukindergeld gestellt haben“, sagt Gusinde. 4. Kaminöfen: Der Gesetzgeber will die Feinstaub- belastung deutlich reduzieren. Kaminöfen, die vor 1994 in Betrieb genommen wurden, entsprechen den Umweltauflagen nicht mehr und müssen daher bis Ende 20 umgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. 5. KfW-Förderung: Seit dem 24. Januar sind die Kredit- und Zuschussprogramme der KfW Förder- bank deutlich erhöht. Umfassende Energie- sparmaßnahmen werden durch Fördergelder un- terstützt. <

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