meier Magazin - Okt. 2020 / 21. Jhg.

66 Klimaschutz Landkreis Roth Anmeldung der bestehenden Photo- voltaikanlagen zur Stromerzeugung im Marktstammdatenregister Bis Januar 2021 müssen die bestehenden Stromerzeugungs- anlagen imMarktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Das sogenannte Marktstammdatenregister ist das neue Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Es wird MaStR abgekürzt und von der Bundesnetzagentur geführt. Im MaStR sind neben den Informa- tionen der Strom- und Gaserzeugungsanlagen auch die Daten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energie- lieferanten zu registrieren. Somit betrifft es auch viele Hauseigentümer mit einer eigenen Photovoltaikanlage im Landkreis Roth. Legt man die Zahlen aus dem Jahr 2018 zugrunde, so waren bis Ende 2018 genau 5.372 Photovoltaikanlagen im Landkreis installiert. Mit diesen Anlagen werden rund 26 Prozent des Gesamtstrombedarfs des Landkreises Roth, im Landkreis durch Sonnenenergie erzeugt. Dabei steigen die Anlagenzahlen und damit dieser Anteil der selbst produzier- ten Sonnenenergie im Landkreis kontinuierlich. Sämtliche Stromerzeu- gungsanlagen, somit auch alle bestehenden Photovoltaikanlagen, müssen nun bis spätestens 31.Januar 2021 in das seit 2019 bestehende Marktstammdatenregister eingetragen werden. Durch das Register wird ein umfassender Überblick über den Ist-Stand zu Anlagen des deutschen Strom- und Gasmarktes geschaffen, den es in dieser Form noch nicht gegeben hat. Dies wiederum dient der Politik zur weiteren Planung der Energiewende und dem damit verbundenen Leitungsbau, der nach Angaben der Bundesnetzagentur auf ein Minimum reduziert werden soll. Die bisher in unterschiedlichen Datenbanken hinterlegten Informationen der Energieerzeugungsanlagen werden damit in einem Register zusam- mengeführt. Neben den deutschlandweit etwa 1,7 Millionen Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung – viele davon auf privaten Hausdächern – fallen auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) sowie Batteriespeicher unter die Regelung der Registrierpflicht. Wer sich nicht bis 31. Januar nächsten Jahres in die im Internet verfügbare Datenbank einträgt, bekommt den eingespeisten Strom möglicherweise anschließend nicht mehr vergütet. Zwar nennt die Bundesnetzagentur keine genauen Folgen einer Nichteintragung, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass kein Anspruch mehr auf Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz bestehe (EEG). Die Frist gelte nur für Betreiber, deren Anlage vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen ist. Neuere Anlagen mussten bereits spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme im MaStR regis- triert werden. Die Registrierung ist für die Anlagenbetreiber kostenlos. Aufgrund der Datenschutzbestimmungen werden nicht alle privaten Hausbesitzer mit Photovoltaikanlage auf demDach mit Namen öffentlich gelistet. Nur Betreiber von größeren Anlagen, mit mehr als 30 Kilowatt Spitzenleistung werden genannt. Anlagen unter 30 Kilowatt werden für den jeweiligen Ort anonymisiert dargestellt. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich an Ihren örtlichen Netzbe- treiber wenden. Die Netzbetreiber sind auch verpflichtet, die Anlagen- betreiber direkt auf die Pflicht der Registrierung hinzuweisen. i Weitere Informationen unter: www.marktstammdatenregister.de Darüber hinaus stehen Ihnen bei weiteren Fragen rund um die Nutzung der Sonnenenergie – oder auch Hinweisen und Beratung zum energieeffizienten Bauen und Sanieren – die Berater der ENA-Roth im Landratsamt Roth gerne zur Verfü- gung. Tel 09171 81-4000 Mail: ena@landratsamt-roth.de Sebastian Regensburger < So sieht es inzwischen auf vielen Dächern im Landkreis Roth aus. Hier wird die Sonne zumeinen über eine Solarthermie-Anlage zur Warmwassererwär- mung genutzt, zum anderen wird mit einer PV-Anlage Strom erzeugt. © ENA

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