meier Magazin - Juni 2021 / 22. Jhg.

66 Bausparkasse Schwäbisch Hall AG Hauskauf: Fünf Fördertipps für Ersterwerber Von Kapitalaufbau bis Heizungstausch – wo der Staat hilft. Der Wunsch nachWohneigentum bei jungen Fami- lien wächst derzeit so schnell wie die Immobilien- preise. Doch gerade für Ersterwerber gibt es hohe finanzielle Hürden. Staatliche Förderungen können ein Sprungbrett sein. Baufinanzierungsexperte Ralf Oberländer von der Bausparkasse Schwäbisch Hall gibt Hilfestellung. Tipp 1: Wohnungsbauprämie für den Aufbau von Eigenkapital Am Anfang steht die Wohnungsbauprämie: maxi- mal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital pro Jahr. Die Einkommensgrenzen liegen für Allein- stehende bei 35.000 Euro zu versteuerndem Jahres- einkommen, für Verheiratete bei 70.000 Euro. „Damit profitieren viele Ersterwerber vom staatli- chen Zuschuss zum Eigenkapital“, weiß Finanzbera- ter Ralf Oberländer. Das tatsächliche Bruttoeinkom- men darf sogar höher ausfallen, weil bestimmte Ver- sicherungsbeiträge oder Kinderfreibeträge davon abgezogen werden. Tipp 2: Vermögenswirksame Leistungen & Arbeit- nehmersparzulage Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich zumGehalt ver- mögenswirksame Leistungen. Je nach Branche sind das bis zu 40 Euro pro Monat. Doch viele verzichten auf diese Gabe vom Chef und lassen sich dadurch bares Geld entgehen. Denn: Der Staat belohnt diese Anlage zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage. Bei 470 Euro Sparleistung bekommen Sparer so noch einmal 43 Euro extra im Jahr, wenn sie unter- halb der Einkommensgrenze liegen. So kann eine Familie mit zwei Kindern die Zulage mit einem jähr- lichen Bruttoarbeitslohn von bis zu 63.900 Euro be- kommen. Tipp 3: Jährliche Zulagen mit Wohn-Riester DieWohn-Riester-Förderung lässt sich beim Bauen, Kaufen oder Modernisieren in die Finanzierung ein- bauen. Die Grundzulage pro Erwachsenem beträgt 175 Euro, die Kinderzulage 300 Euro, vor 2008 ge- borene Kinder erhalten 185 Euro. Einkommensgren- zen gibt es keine, allerdings folgt im Rentenalter eine nachgelagerte Besteuerung. Tipp 4: KfW-Förderung bei Neubau oder Kauf Wer ausreichend Eigenkapital gespart hat, kann Anlauf zur Finanzierung nehmen. Auch hier helfen Förderprogramme: So unterstützt die staatliche KfW-Bank den Kauf von selbstgenutztem Wohnei- gentum mit bis zu 100.000 Euro, beispielsweise für Grundstücks-, Material-, Arbeits- oder Bauneben- kosten. Wer eine Immobilie kauft, kann die Förde- rung für den Kaufpreis oder die Kosten für die Instandsetzung verwenden. Gut zu wissen: Das KfW-Wohneigentumsprogramm kann mit anderen Förderungen der KfW kombiniert werden. Tipp 5: Energieeffizient bauen mit neuer Bundes- förderung Wer nachhaltig oder energieeffizient bauen will, findet Unterstützung bei der KfW und der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie ersetzt ab dem 1. Juli die bisherigen Förderungspro- gramme. Die BEG fördert auch den Austausch von Ölheizun- gen in bestehenden Gebäuden. Die Förderung für eine neue, ressourcenschonende Heizanlage im Austausch für eine Ölheizung beträgt je nach Typ zwischen 30 und 45 Prozent. „Zur förderfähigen Investition zählen die Kosten für Neuanschaffung, Installation und Inbetriebnahme sowie Nebenkos- ten, die für die Umsetzung der Maßnahme unmit- telbar notwendig sind“, weiß Ralf Oberländer. Sein Extra-Tipp: Auch die zahlreichen Fördermöglichkei- ten auf Kreis- und Kommunalebene mit einem Bau- finanzierungsexperten vor Ort genau analysieren. Stefan Speicher, Pressesprecher Schwäbisch Hall <

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