meier Magazin - März 2021 / 22. Jhg.

66 Unter www.meier-magazin.de können Sie Ihre Kleinanzeigen selbst gestalten & verwalten: Nach der kostenlosen Anmeldung auf www.meier-magazin.de (oben rechts), können Sie Ihre Kleinanzeige erstellen und zur Veröffent- lichung einreichen. Das Portal informiert Sie was Ihre Anzeige kostet und in welcher Ausgabe des meier Magazins sie erscheinen wird. Bei Bedarf können Sie zur erneuten Schaltung alle Ihre einmal gebuchten Kleinanzeigen einfach wiederverwenden. Melden Sie sich dazu wieder auf www.meier-magazin.de an und klicken dann auf „Vorhandene Kleinanzeigen verwalten...“. Wenn Sie auf„Neu schalten“ klicken, wird die entsprechende Kleinanzeige in das Auftragsformular kopiert. Sie können dann ggf. noch Änderungen vornehmen und schließlich die Kleinanzeige veröffentlichen. Online wird Ihre eingereichten Kleinanzeigen ohne Verzögerung an- gezeigt. So sehen Sie gleich, ob’s geklappt hat. Die Rechnung bekom- men Sie automatisch per E-Mail oder Post. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Tel. 09129 - 289 551, kleinanzeigen@meier-magazin.de Kleinanzeigen einreichen & verwalten BHW Bausparkasse Altes Haus, neue Eigentümer: Sanierungspflicht für Erben Auf die Erben von Altbauten kommen oft beträchtliche Sanierungskosten zu. Wie bei jedem Eigentümerwechsel gilt auch für sie die gesetzliche Dämmpflicht. Die Aussicht auf eine Wertsteigerung macht Investitionen jedoch lohnenswert. Etwa jeder zweite Nachlass in Deutschland umfasst künftig eine Immobilie. Meist handelt es sich um Ein- oder Zweifamilien- häuser aus den 60er-, 70er- und 80er-Jahren. Deren Zustand ist oft schlecht, feuchte Wände oder eine veraltete Heizung ma- chen Modernisierungen not- wendig. Die Erblasser waren von der geltenden Sanierungspflicht ausgenommen, wenn sie die Immobilie schon vor dem Stich- tag 1. Februar 2002 selbst be- wohnt hatten. Neue Eigentümer, ob Erben oder Käufer, müssen den Sanierungsstau jedoch gemäß dem Gebäudeenergie- gesetz beheben. Sanieren oder verkaufen? Zu den Auflagen des Gesetzgebers gehören etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke und der Austausch von Heizkesseln, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Die Kosten der Sanierung können sich auf 100.000 Euro und mehr summieren. Daher sollte ein Energieberater die Energieeffizienz der Immobilie begutachten und geeignete Maßnahmen empfehlen. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 Prozent der Beratungs- kosten. „Wichtig ist ein Sanierungsfahrplan, um zu entscheiden, ob man investieren oder die Immobilie unsaniert verkaufen will“, sagt Jan Ebert von der BHW Bausparkasse. Die Zweijahresfrist Eine energetische Sanierung wird vom Staat etwa über die KfW und die BAFA mit Förderprogrammen begünstigt. „Modernisierte Immobilien können auf dem Wohnungsmarkt deutlich an Wert gewinnen“, erklärt der BHW Experte. Wollen Erben das alte Haus aus Geld- oder Zeitgründen verkaufen, sollten sie sich innerhalb von zwei Jahren entscheiden. Danach greift die Sanierungspflicht, und es drohen hohe Bußgelder. BHW Pressedienst < Kür für Erben: Mit solidem Sanierungsfahrplan den Altbau zum Schmuckstück machen Quelle: 6400 Adobe Stock / photo5000 /BHW Bausparkasse

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