meier Magazin - April 2023 / 24. Jhg.

68 Stadtrat Harald Dix berichtet aus dem Nürnberger Rathaus Radwegebauprogramm 2023 wurde vom Verkehrsausschuss beschlossen Die Radvorrangrouten zur Förderung des Radverkehrs in der Stadt Nürn- berg sind in Abstimmung mit den Mitgliedern des „Runden Tisch Rad- verkehr“ erarbeitet und mit 19 Routen vom Stadtrat beschlossen worden. Diese Routen sollen zukünf- tig ein Netz an durchgängigen Rad- routen mit einem besonderen Kom- fort bei Ausbau undWegweisung bil- den, auf denen dem Radverkehr ein besonderer Vorrang eingeräumt wird Radvorrangrouten haben eine herausragende Bedeutung für die Ver- bindungen im Radwegenetz. Sie wer- den auf bedeutsamen Strecken mit Ziel Zentrum und auf wichtigen Ver- bindungen im Stadtgebiet geführt. Die in der Machbarkeitsstudie defi- nierten Radhauptverbindungen sind Teil der Vorrangrouten mit einer nochmals herausgehobenen Bedeutung. Vorrangrouten erlauben ein komfortables, zügiges und sicheres Radfah- ren auch über längere Distanzen. In der Abwägung der Verkehrsplanung ermöglichen sie einen besonderenVorrang für den Radverkehr, insbeson- dere gegenüber demKfz-Verkehr. Vorrangrouten werden separat geführt. Eine durchgängig rote Markierung kennzeichnet die Vorrangrouten. Mit dem „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ hatte der Stadtrat am 27.01.2021 beschlossen, dass ein engmaschiges, lückenloses, möglichst umwegefreies und sicheres Radwegenetz auf Basis des Radwegenetz- planes in den wesentlichen Abschnitten verkehrswirksam bis 2030 geschaffen werden soll. Für die Herstellung der Radverkehrsinfrastruktur wurde der jährliche Radwegeetat im Zeitraum 2009 – 2023 von 500.000 € auf 10 Mio. € erhöht. Jetzt muss der zügige Ausbau der am- bitionierten Radvorrangrouten begon- nen werden. Der Verkehrsausschuss des Stadtrates beschloss am 16. Feb- ruar 2023 das Radwegebauprogramm für das Jahr 2023. Die Verwaltung wurde beauftragt, die zur Umsetzung dieses Programms notwendigen Schritte einzuleiten. Eine dieser geplanten Radvorrangrou- ten beginnt in Kornburg, führt durch die Worzeldorfer Hauptstraße zum Steinbrüchlein und weiter zur Korn- burger Straße. Allerdings ist der Radweg an der Schwanstetter Straße zwischen Worzeldorf und am Steinbrüchlein in der Baulast des Staatli- chen Bauamtes, weil diese Straße eine Staatsstraße ist. Zuständig ist hier letztendlich das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Ein Baubeginn ist nicht in Sicht, obwohl der Radweg seit Jahren in erbärmlichen Zustand ist. Ein Radweg am in Bau befindlichen Kreisverkehr inWorzeldorf ist aktuell auch nicht in Sicht. Wie hier der Radverkehr geführt werden soll, ist eine offene Frage. i Weitere Informationen: www.kornburg.de Bleiben sie gesund, ihr Harald Dix Ehrenamtliches Mitglied des Nürnberger Stadtrates | SPD – Fraktion < Radweg am Steinbrüchlein ÖDP - Ortsverband Kornburg Wahlrechtsreform in Bund und Land Sowohl der Bundestag als auch der Landtag brauchen eineWahlrechtsreform. Doch leider ist eine sinnvolle und faire Reform nicht zu erwarten. Sowohl im Bund als auch in Bayern demonstrieren die jeweils verantwortli- chen Parteien weiterhin, dass sie das Wahlrecht nicht in erster Linie als demokratische Einrichtung sondern als Gestaltungsspielraum für den eige- nen Vorteil betrachten. In Bayern ignorieren die CSU-Mächtigen die in der Verfassung festgesetzte Größe des Landtages (180 Sitze) und verweigern eine Anpassung des Wahlrechts an die aktuellen Gegebenheiten. Wie beim Bundestag nimmt man in Kauf, dass der Landtag womöglich noch weiter anwächst. Dabei sitzen aktuell schon 205 Abgeordnete im Maximilianeum, dem Sitz des Bayerischen Landtages. Jetzt hat sogar der sonst sehr CSU-freundliche Bund der Steuerzahler die Nase voll und ein Volksbegehren für die Verkleinerung des Landtages gestartet. Das kommt für die diesjährige Landtagswahl leider zu spät und so darf die bayerische Bevölkerung sehr wahrscheinlich weiterhin einen aufgeblasenen Landtag bezahlen. Noch absurder ist die Situation auf Bundesebene. Die Union hat unter Feder- führung unseres Abgeordneten Michael Frieser (als Justitiar der CDU/CSU- Fraktion) das Wahlrecht so umgesetzt, dass der Bundestag noch weiter gewachsen ist (von 709 auf 736 Abgeordnete) anstatt sich der Sollzahl von 598 Abgeordneten anzunähern. Das war gut für die CSU, die mehr Abgeordnete hat als ihr laut Zweitstimme zustehen, aber schlecht für die Bürger, die jedes Jahr mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich an Kosten tragen müssen für die 138 überzähligen Abgeordneten. Jetzt versuchen sich die Ampelparteien am Wahlrecht und bringen einen Vorschlag, der natürlich und zurecht die Bevorzugung vor allem der CSU im jetzigenWahlrecht eliminiert. Aber zum anderen werden weitere Dinge um- gesetzt, die verfassungsrechtlich höchst bedenklich sind, zum Beispiel die teilweise Missachtung der Wahlergebnisse für die Direktkandidaten. Außer- demwill man nicht so viele der lukrativen Mandate abbauen und wäre schon mit einer Reduzierung auf 630 statt auf 598 Abgeordnete zufrieden. Warum hält sich eigentlich niemand an das Grundgesetz (Artikel 38 [1]), das 598 Abgeordnete vorsieht? Ganz offensichtlich wird sowohl in Bayern als auch im Bund permanent versucht, das Wahlrecht zum eigenen Vorteil zu gestalten. Ob das gut für die Demokratie ist, das wage ich zu bezweifeln. Es ist übrigens rein mathematisch sehr einfach, genau oder zumindest relativ nahe auf die vorgegebenen 180 Sitze im Landtag bzw. 598 Sitze im Bundes- tag zu kommen. Das geht in beiden Fällen problemlos über die Reduzierung der Wahlkreise. Aber das ist wohl zu einfach für die Ex perten. Hans Anschütz, 1. Vorsitzender <

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