meier Magazin - Februar 2023 / 24. Jhg.

65 Bausparkasse Schwäbisch Hall AG Alles neu macht 2023 ? Neue Gesetze und Regelungen rund um Immobilien und Finanzen Wie zu jedem Jahreswechsel gibt es auch 2023 eine Reihe von Änderungen, die sich impositiven wie auch imnegativen Sinne auf den Geldbeutel von Immobilienbesitzern und Bauherren auswirken werden. Anlass einiger Neuerungen sind dabei nicht zuletzt die gestiegenen Energiekosten und die Inflation. Die wichtigsten neuen Gesetze und Regelungen rund um Immobilien und Finanzen fasst Schwäbisch Hall-Expertin Kathrin Milich zusammen: Steuerliche Entlastung für kleinere Fotovoltaik-Anlagen Gute Nachrichten für Fotovoltaik-Besitzer: Ab 2023 sind kleinere Solar- stromanlagen bis 30 Kilowatt-Peak (kWp) auf Einfamilienhäusern für Eigentümer und Mieter von der Einkommen- und der Umsatzsteuer befreit. Bei Mehrfamilienhäusern entfallen die Steuern bei Anlagen von bis zu 15 kWp je Wohnung oder Geschäftseinheit. Die Einkommensteuer-Regelung betrifft sowohl Neu- als auch Bestands- anlagen und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Sparerpauschbetrag wird erhöht Der Sparerpauschbetrag stellt Kapitaleinkünfte wie etwa Zinsen oder Dividenden bei der Einkommensteuer steuerfrei, wenn sie einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. 2023 erhöht sich der Sparerpauschbetrag erstmals seit der Euro-Einfüh- rung von 801 auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für Verheiratete. Finanzinstitute erhöhen bereits erteilte Freistel- lungsaufträge automatisch um 24,844 Prozent. Energie: CO2-Preis, Mehrwertsteuer für Gas und Strompreisbremse Die 2023 anstehende CO2-Preis-Erhöhung für die fossilen Brennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas wird um ein Jahr verschoben. Außerdem werden Mieter ab dem kommenden Jahr bei der Klimaab- gabe fürs Heizen mit Öl oder Gas finanziell entlastet: Der Vermieter trägt ab sofort einen Teil der CO2-Abgabe. Für die Aufteilung der Kosten ist die energetische Qualität des Wohngebäudes – der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche – maßgeblich. Je schlechter diese ist, umso höher ist der Anteil des Vermieters. Darüber hinaus ist die Mehrwertsteuer für Gas noch bis zum 31. März 2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Die Strompreisbremse gilt ab März 2023 für Haushalte und kleinere Un- ternehmen rückwirkend zum 1. Januar 2023. Bedeutet: Der Strompreis wird auf 40 ct/kWh brutto begrenzt. Dies gilt für 80 Prozent des Vorjah- resverbrauchs. Zudem wird die EEG-Umlage für Strom ab Januar 2023 dauerhaft abge- schafft. Seit Sommer 2022 war die Zahlung bereits ausgesetzt. Steuerliche Anpassungen für Arbeitnehmer und Familien 2023 treten die Maßnahmen des Inflationsausgleichsgesetzes in Kraft. Damit werden rund 48 Millionen Deutsche steuerlich entlastet. Unter anderem wird der Grundfreibetrag um 561 Euro auf 10.908 Euro erhöht. Der Kinderfreibetrag wird rückwirkend für Januar 2022 auf 8.548 Euro und für Januar 2023 auf 8.952 Euro angehoben. Eine erneute Erhö- hung der Freibeträge ist zum 1. Januar 2024 beschlossen. 8 Immobilien

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