meier Magazin - Oktober 2022 / 23. Jhg.

48 H AUS & G ARTEN Handwerks KUNST N-ERGIE Gasumlage gekippt: Preisanpassung für Erdgas hinfällig Entlastungspaket der Bundesregierung. N-ERGIE wird zudem etwaige Senkung der Mehrwertsteuer vollständig an ihre Kund*innen weitergeben. Am 29. September 2022 hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket vorgestellt, das den steigenden Energiepreisen im Land entgegenwirken soll. Aus den angekündigten Eckpunkten ergeben sich für Kund*innen der N-ERGIE Aktiengesellschaft umfangreiche Änderungen. Erdgaspreise für Privatkund*innen bleiben damit unverändert Zum einen wurde angekündigt, dass die bereits beschlossene„Gasbeschaffungsumlage“, die eigentlich zum 1. Oktober 2022 in Kraft getreten wäre, zurückgenommen werden soll. Sollte sie tatsächlich noch vor ihrem Inkrafttreten annulliert werden, so ist auch die Preisanpassung der N-ERGIE für Erdgas zum 1. Oktober 2022 hinfällig. Die N-ERGIE hätte mit der Erhöhung, die sie ihren Kund*innen bereits schriftlich mitgeteilt hatte, lediglich diese Umlage weitergereicht. Die Erdgaspreise für Privatkund*innen blieben demnach stabil. Fernwärmepreise steigen um insgesamt 77 Prozent Ein Kippen der„Gasbeschaffungsumlage“ wäre auch für Fernwärmekund*innen eine gute Nachricht, da auch ihnen die Umlage erspart bliebe. Lediglich die„Gasspeicherumlage“ sowie die„Bilanzierungsum- lage“ kämen dann noch zumTragen. In Verbindung mit der bereits angekündigten Erhöhung der Fern- wärmepreise um durchschnittlich 73 Prozent würden die Preise beim Standardprodukt N-ERGIEWÄRME damit am 1. Oktober 2022 um insgesamt 77 Prozent steigen. N-ERGIE gibt etwaige Senkung der Mehrwertsteuer weiter Gemildert werden könnte die Preissteigerung bei Fernwärme durch einen weiteren Eckpunkt im ange- kündigten Maßnahmenpaket der Bundesregierung. Erfreulicherweise soll – wie unter anderem durch die N-ERGIE gefordert – die Mehrwertsteuer nun nicht nur für Erdgas, sondern auch für Fernwärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Selbstverständlich wird die N-ERGIE diese Entlastung vollständig an ihre Kund*innen weitergeben, sobald sie gesetzlich in Kraft tritt. Preisdeckel: was heißt das? Unklarheit besteht derweil noch in der Ausgestaltung einer durch die Bundesregierung in Aussicht gestellten Preisobergrenze für Erdgas und Strom. Sobald hier nähere Details bekannt sind, wird die N-ERGIE über die Auswirkungen informieren. Michael Enderlein, Pressesprecher <

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