meier Magazin - Oktober 2022 / 23. Jhg.

83 • Wenn bei einer Immobilie erst vor kurzem nachträglich die Fassade ge- dämmt worden ist oder beispielsweise die Fenster erneuert worden sind. • Bei Neubauten – denn hier liegen noch keine Verbrauchsdaten der letz- ten drei Jahre vor. Welche Gebäude brauchen keinen Energieausweis? Manche Gebäude sind von der Energieausweis Pflicht ausgenommen. Dazu zählen: • kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, • Baudenkmäler, • Ferienhäuser bzw. Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden, • Gebäude mit besonderer Nutzung, wie z. B. Ställe oder Werkstätten. Wer erstellt einen Energieausweis? Den Energieausweis dürfen nach demGebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oderWeiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten, Physiker oder Handwerker. Das GEG zählt sämtliche Voraussetzungen auf. Es fehlt jedoch ein amtliches Zertifikat der Zulassung. Hilfreiche Portale bei der Expertensuche sind die Deutsche Energie-Agentur (Dena) und das Bun- desamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Oder man fragt ein- fach bei dem eigenen Energieanbieter vor Ort nach. i Informationen erhalten Interessierte in ihrer Debeka-Geschäftsstelle vor Ort oder unter www.debeka.de Debeka Bausparkasse AG, www.debeka.de < Grundstück erschlossen ca. 2169 m² mit MFH, Umbau, Neubebauung mög- lich, in Pottenstein/ OT. VB 883.000 € H.J. Michael Herbst Immobilien Info: 0151/ 14 10 09 84 • ZURÜCK ZU DENWURZELN junges Paar 27 & 30 sucht zum Kauf Wohnung/Reihen-/Einfamilienhaus Tel. 0151 - 41 91 64 87 Angebote Gesuche Kleinanzeigen

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