Ihr FahrService aus Schwanstetten für die Metropolregion Nürnberg
- Arztfahrten
- Bestrahlungsfahrten
- Chemofahrten
- Dialysefahrten
- Krankenfahrten
- Flughafentransfer
- Eltern-Shuttle - wir bringen ihre Kids sicher nach Hause
- Hochzeitshuttle - wir fahren ihre Gäste nach Hause
- Abholservice von Feiern und Festen aller Art
- Ausflugs- und Urlaubsfahren
Worin unterscheidet sich der Taxiverkehr vom Mietwagenverkehr
Der Begriff Mietwagen wird häufig verwechselt mit dem Gewerbe des Autoverleihs. Tatsächlich kommen Mietwagen, ebenso wie Taxis, hauptsächlich bei der Personenbeförderung zum Einsatz.
Die Voraussetzungen sind für Mietwagen- und Taxigewerbe weitgehend identisch:
- für das Betreiben des Gewerbes müssen beide eine Fachkundeprüfung bei der IHK ablegen
- zum Führen eines Kraftfahrzeugs innerhalb des Gewerbes müssen die Fahrer einen Personenbeförderungsschein besitzen
- für beide Gewerbe ist die Erteilung einer Konzession durch die Behörde nötig
- die Fahrzeuge müssen für beide Gewerbe jährlich zur Hauptuntersuchung
Der Unterschied beider Gewerbe liegt hauptsächlich in folgenden Punkten:
- Mietwagen dürfen während der Fahrt keine Personen aufnehmen
- Mietwagen dürfen sich nicht an bestimmten Plätzen bereithalten, sondern müssen zum Betriebssitz zurückkehren
- Mietwagen müssen ihre Aufträge vom Betriebssitz aus erhalten
- Mietwagen dürfen kein Dachschild verwenden
Für den Fahrgast besteht also im Grunde kein spürbarer Unterschied zwischen der Benutzung eines Taxis oder eines Mietwagens.