meier Magazin - Sommerausgabe 2019 / 20 Jhg.

82 Immobilien Fortsetzung von Seite 81 1. Das Passivhaus verfügt über eine sehr gute Dämmung und eine luft- dichte Gebäudehülle. So bleibt die Wärme im Inneren. Erzeugt wird sie über passive Quellen wie Sonnen- einstrahlung oder sogar Körper- wärme. Für frische Luft sorgt eine Lüftungsanlage. Die KfW ordnet diesen Haustyp als KfW-Effizienz- haus 40 ein. 2. Beim Nullenergiehaus wird die für die Heizung benötigte Energie über selbst erzeugten Photovoltaik- Strom rechnerisch ausgeglichen. Bei Mehrbedarf wird Strom aus dem Netz verwendet. 3. Erzeugt die Photovoltaik-Anlage mehr Strom, alsWarmwasser und Heizung verbrauchen, entsteht rech- nerisch ein Plus in der Energiebilanz. Eine solche Immobilie heißt Plusenergiehaus . Förderprogramme für den Bau energieeffizienter Häuser Das KfW-Programm„Energieeffizient Bauen“ fördert den Bau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus mit einem zinsgünstigen Darlehen von bis zu 100.000 Euro. Tipp: In gleicher Höhe unter- stützt die KfWmit dem Programm„Energieeffizient Sanieren“ auch den Umbau von Bestandsimmobilien zu KfW-Effizienzhäusern. Zusätzlich gibt es von der KfW einen Tilgungszuschuss von bis zu 15.000 Euro. Darüber hinaus ist die Heizungssanierung förderfähig. Das Bundesamt fürWirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt einen Zuschuss zur Heizungsoptimierung und fördert Anlagen zumHeizenmit erneuerbaren Energien. Für Eigentümer von älteren Gebäuden gibt es etwa Förderungen für Solarthermie zur Warm- wassererzeugung und Heizungsunterstützung. Sowohl bei älteren Immobilien, als auch bei Neubauten werdenWärmepumpen, Pellet- oder Scheitholzheizungen sowie die Installation von Mini-Blockheizkraft- werken unterstützt. Besser beraten lassen Ein unabhängiger Energieberater hilft Hausbesitzern, die energetische Sanierung ihrer Immobilie optimal zu planen. „Bei der Kreditvergabe für den Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses verlangt die KfW ohnehin einen Energieberater“, weiß die Expertin von Schwäbisch Hall. Auch die Energieberatung wird gefördert: Die BAFA bezuschusst die Vor-Ort-Beratung mit maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilien- häusern. Auch bei der KfW gibt es Zuschüsse: Hier wird die energetische Beratung und Baubegleitung bei Bestandsbauten oder neuen Bauvorhaben gefördert. Einen Überblick über die zahlreichen regionalen Förderungen von Bundesländern, Städten, Gemeinden oder Energieversorgern bietet das Portal www.baufoerderer.de . Sebastian Flaith < Der Primärenergiebedarf eines Hauses kann durch den Einsatz erneu- erbarer Energien gesenkt werden. © Bausparkasse Schwäbisch Hall

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