meier Magazin - November 2022 / 23. Jhg.

16 Mobilität – November 2022 ADAC e.V. Durchblick im Nebel ADAC gibt Tipps fürs richtige Autolicht im Herbst Herbstzeit ist Nebelzeit – doch welches Licht ist jetzt beimAutofahren nötig? Schaltet sich die Beleuchtung nicht automatisch zu, muss der Fahrer wissen, wann Nebelscheinwerfer, Nebelschlussleuchte und Co. einzusetzen sind. Der ADAC klärt auf: Tagfahrlicht Die meisten Fahrzeuge verfügen über ein Tagfahrlicht, das sich automa- tisch mit der Zündung zuschaltet. Wann Autofahrer mit Tagfahrlicht fahren dürfen oder müssen, ist gesetzlich nicht geregelt. Zur eigenen Sichtbarkeit empfiehlt sich, es stets einzusetzen. Im Herbst und Winter reicht das Tagfahrlicht aber meist nicht aus, weil tagsüber oft schlechte Sicht herrscht und die Leuchten nur vorn am Fahrzeug sind. Abblendlicht Auch die modernste Lichtautomatik kann Nebel oder diesiges Wetter in der Regel nicht erkennen. Daher schaltet sie das Abblendlicht nicht unbedingt automatisch ein. Deshalb sollten Autofahrer bei schlechter Sicht amTag selbst zum Lichtschalter greifen – das Fahren mit Abblend- licht oder wahlweise mit Nebelscheinwerfern ist bei schlechter Sicht auch am Tag vorgeschrieben. Fernlicht Bei Nebel oder Schneefall sollte man auf Fernlicht verzichten, es verschlechtert die Sicht zusätzlich – besser ist das normale Abblendlicht. Nebelscheinwerfer Die meisten modernen Autos besitzen zusätzlich zum Abblendlicht Nebelscheinwerfer. Diese empfehlen sich dann, wenn Nebel oder Schneefall die Sicht erheblich behindern. Sie sind hilfreich, weil sie das Licht flach über die Straße streuen und diese damit besser ausleuchten. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man sie wieder aus- oder auf Abblendlicht umschalten. Nebelscheinwerfer können zusätzlich zum Abblendlicht oder stattdessen verwendet werden. Nebelschlussleuchten Man darf sie nur einschalten, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Andernfalls wird der nachfolgende Verkehr geblen- det. Dann gilt auch eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese Distanz kann man gut an den Leitpfosten am Straßenrand ablesen – auf Landstraßen und Autobahnen sind sie exakt in diesem Abstand aufge- stellt. Nebelschlussleuchten dürfen auch innerorts eingesetzt werden, eine Verpflichtung jedoch besteht in keinem Fall. Aber: Wer eine Nebel- schlussleuchte falsch verwendet, muss mit einemVerwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, liegt das Verwarnungsgeld bei 25 bzw. 35 Euro. Daher das Ausschalten nicht vergessen, wenn sich die Sicht wieder bessert. ADAC e.V. < © ADAC e.V.

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