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Einzelne Anti-Corona-Maßnahmen in Schwabach laufen aus

Schwabach - Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern bewegt sich laut Robert-Koch-Institut in Schwabach bereits seit über einer Woche auf oder unter dem Niveau des Durchschnitts im Freistaat Bayern. Daher läuft in der Stadt Schwabach zum 31. Januar eine Allgemeinverfügung aus, in der mehrere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie speziell für Schwabach verfügt wurden. Damit gilt in Schwabach ab 1. Februar folgendes:

- In Supermärkten müssen keine Eingangskontrollen mehr durchgeführt werden. Auf die auf den Parkplätzen weiterhin bestehende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes muss nicht mehr ausdrücklich hingewiesen werden.

- Beschränkung von Versammlungen: Zulässige Versammlungen („Demonstrationen“) müssen nicht mehr zwingend ortsfest durchgeführt werden und dürfen auch länger als 60 Minuten dauern. Dennoch sind die bei Anmeldung beim Ordnungsamt verfügten Abstands- und Hygienevorgaben auch weiterhin einzuhalten. Auch gelten die Einschränkungen der 11. BayIfSMV weiterhin fort.

- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Seniorenheimen dürfen wieder – wo es möglich ist – von mehr als einer Person und länger als 60 Minuten pro Tag besucht werden. Näheres regeln allerdings die Einrichtungen selbst. Je nach aktueller Infektionslage können die Leitungen strengere Regeln festlegen. Ob bei sogenannten „Familienheimfahrten“ mit Übernachtung bei Rückkehr ein negativer Test vorgelegt werden muss oder die Personen in Zimmerquarantäne bleiben müssen, bis ein entsprechend negativer Test vorliegt, wird von den Einrichtungsleitungen festgelegt.

- Auf Bolzplätzen und Skateranlagen gelten die Vorgaben der 11. BayIfSMV. Das heißt, dass dort nur individuell Sport betrieben werden darf.

Von: Jürgen Ramspeck (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit), Donnerstag, 04. Februar 2021
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Stadt Schwabach« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/stadt-schwabach

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