Markt Schwanstetten sorgt für finanzielle Entlastung in der Corona-Krise
Schwanstetten - Die Corona-Krise wird auch in Schwanstetten wirtschaftliche Folgen haben. Der Marktgemeinderat Schwanstetten hat sich deshalb einstimmig für folgende Unterstützungsmaßnahmen ausgesprochen.
Um die Schwanstettener Bürger, Vereine und Firmen finanziell zu entlasten und keine Existenzen zu gefährden, stundet der Markt Schwanstetten auf Antrag alle fälligen Zahlungen, soweit diese aufgrund der Corona-Pandemie nicht geleistet werden können. Die Stundung erfolgt zeitlich befristet zinsfrei. Anträge können Betroffene bis 31. Dezember 2020 stellen. Möglich ist die Stundung für alle Steuern, Abgaben, Gebühren, Mieten und Pachten. Außerdem können die Höhe von Vorauszahlungen angepasst werden.
Bei unmittelbar von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie Betroffenen wird die Gemeindeverwaltung auf Antrag grundsätzlich bis Ende 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichten und im genannten Zeitraum auch keine Säumniszuschläge erheben.
Für örtliche Vereine wird ein Corona-Sonderfond eingerichtet. Gerät ein Verein aufgrund der Krise in Zahlungsschwierigkeiten, kann ebenfalls bis 31. Dezember 2020 ein Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt werden. Betroffene Schwanstettener Vereine erhalten dann aktuell einen Euro pro Mitglied. Bei weniger als 100 Mitgliedern, beträgt die Unterstützung pauschal 100 Euro.
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