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Solarpaket I – Neue Erleichterungen für Eigentümer und Mieter

Region - Das Solarpaket, das im Januar 2023 in Kraft getreten ist, schafft bereits für Eigentümer und Mieter erhebliche Erleichterungen. Zum Beispiel sind Solaranlagen unter 30 Kilowattpeak Spitzenleistung mittlerweile von der Steuer befreit. Das angekündigte Solarpaket I soll diese Erleichterungen weiter ausbauen.

Eine der zentralen Neuerungen ist die Möglichkeit, Solaranlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 30 Kilowattpeak ans Netz zu bringen, ohne dass der Betreiber binnen eines Monats nach Antragsstellung eine Rückmeldung vom Netzbetreiber erhalten muss.

Zukünftig wird es auch einfacher, bestehende Anlagen zu moderni- sieren und zu erweitern. Hierbei bleibt die Einspeisevergütung für den Leistungsanteil der alten Anlage bestehen, während für den neu hinzugefügten Teil die aktuelle Vergütung gilt.

Ein weiterer Schwerpunkt des Solarpakets betrifft Mehrfamilienhäuser, in denen es bisher oft kompliziert war, Solarstrom zu nutzen. Das Paket zielt darauf ab, eine „bürokratiearme Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes“ zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass Anlagenbetreiber den erzeugten Strom vom Dach nun einfacher an Eigentümer und Mieter verkaufen können – ohne die Verpflichtung, auch dann Energie liefern zu müssen, wenn die Sonne nicht scheint.

Zusätzlich sollen Verbesserungen beim Mieterstrom erreicht werden. Mieterstrom, der in unmittelbarer Nähe zum Abnehmer produziert wird und nicht über öffentliche Netze geleitet wird, wird nun auch gefördert, wenn sich die Anlage auf gewerblichen Gebäuden oder Garagen befindet, solange der Stromverbrauch ohne Netzdurchleitung erfolgt.

 

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Von: Photovoltaik Werkstatt, Montag, 22. April 2024 - Aktualisiert am Mittwoch, 24. April 2024
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Photovoltaik Werkstatt« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/photovoltaik-werkstatt

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