Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung von B- und F-Plänen – eine Einführung
Wendelstein - Immer wieder ist die Rede davon, dass die Bürger bei der Aufstellung von B- und F- Plänen beteiligt werden, doch was bedeutet das eigentlich?
F-Plan ist die Abkürzung für Flächennutzungsplan. Gemeint ist damit ein Plan, in dem die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde kartografisch und textlich dargestellt wird. In Wendelstein gibt es einen F-Plan für das gesamte Gemeindegebiet. Das ist quasi eine Absichtserklärung der Gemeinde in Form eines Planes, wie sich die Gemeinde die Nutzung der Flächen für die Zukunft vorstellt. Der aktuelle F-Plan ist am 3.3.2020 in Kraft getreten und seit dem bereits mehrfach geändert worden.
B-Plan ist die Abkürzung für Bebauungsplan. Dieser enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Teils eines Gemeindegebiets und wird aus dem F-Plan entwickelt. Für den Bürger ist der B-Plan der relevante Plan. Ihm kann er entnehmen, wo er wie bauen darf oder eben nicht. In Wendelstein gibt es aktuell etwa 64 Bebauungspläne.
Beide Arten von Plänen werden von der Gemeinde aufgestellt und vom Gemeinderat beschlossen. Zuletzt bei der Planung der neuen Waldhallen in Großschwarzenlohe. Dafür wurde der F - Plan geändert und ein neuer B - Plan aufgestellt.
Auf der Homepage der Gemeinde ist der F- Plan unter dem Stichwort „Bauen“ zu finden, die B-Pläne wohl bald.
Und wie bringen sich die Bürger ein?
Die Bürger werden bei der Aufstellung von F- und B- Plänen zweimal beteiligt. In der ersten, sog. frühzeitigen Beteiligung, berichtet die Gemeinde über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Alternativen, in der Regel im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung. Parallel dazu werden die Träger öffentlicher Belange (=TöB) - also Behörden, Naturschutzverbände etc. - sowie Nachbargemeinden angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Für den Bürger ist es manchmal nicht einfach, das mitzubekommen. Der Beginn der Auslegung steht auf der Homepage der Gemeinde, die Grünen berichten oft über geplante Vorhaben.
Dann erarbeitet die Verwaltung einen Entwurf, der vom Wendelsteiner Gemeinderat beschlossen wird. Dieser wird öffentlich ausgelegt und den Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Über die dabei eigehenden Einwendungen entscheidet dann der Gemeinderat.
In der Praxis gehen diese Schritte leider manchmal unter – die Diskussion über Alternativen zur Planung und zum Standort der neuen Waldhallen blieb von der Öffentlichkeit im Wesentlichen unbemerkt. Die Chance, dass sich Einwendungen von Bürgern auf das Projekt auswirken ist – statistisch gesehen – gering.
Und wo bleibt die Ökologie?
Das Baugesetzbuch (BauGB) als Rechtsgrundlage der Pläne nennt eine Reihe von zu beachtenden Aspekten. Demnach soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden. Die Bodenversiegelungen ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich oder als Wald genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Das sind allerdings nur Abwägungsgesichtspunkte. Am Ende entscheidet die Mehrheit im Wendelsteiner Gemeinderat.
Weil wir hier Leben
Martin Mändl, Rechtsanwalt, Dipl. VerwWirt (FH)
Fraktionssprecher BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN im Marktgemeinderat Wendelstein
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