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Ansprechpartnerin (Redaktion)

CORONA-UPDATE aus dem Nürnberger Land – Stand 18. März, 15.30 UHR

Nürnberger - Im Landkreis Nürnberger Land gibt es gegenwärtig 23 Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind. Das sind sieben mehr als gestern. Die Fälle sind über den gesamten Landkreis verteilt.

Jugendamt:
Angesichts der aktuellen Situation hat sich das Amt für Familie und Jugend entschlossen, zwei Hotlines anzubieten:
Unter der Telefonnummer 09123 950 6950 beraten die Mitarbeitenden des Jugendamts Kinder, Jugendliche und Familien und stellen Hilfs- und Unterstützungsangebote dar. Die Beratungshotline ist verfügbar montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr.
Auch eine telefonische Erreichbarkeit für Schülerinnen und Schüler zur Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist sichergestellt: Eine JaS-Fachkraft wird ab Donnerstag, 19. März, täglich von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 09123 950 6603 für Fragen und Anliegen der Schülerinnen und Schüler erreichbar sein. Dies gilt aber nur für die Schulen, an denen eine JaS-Fachkraft tätig ist.

Beerdigungen:
Trauerfeiern und Beerdigungen sind als Teil familiären Lebens zu verstehen und in diesem Sinne vom generellen Veranstaltungsverbot ausgenommen. Pfarrer/-innen und Bestattungsunternehmen sind im Sinne von Dienstleistern als Mitwirkende bei Bestattungen zulässig. Genehmigungen für Beerdigungen sind nicht in jedem Einzelfall vom Ordnungsamt einzuholen.

Beerdigungen und Trauerfeiern können stattfinden, wenn nur der engste Familienkreis daran teilnimmt, diese Feier nur im Außenbereich stattfindet und über den Todesfall und den Vollzug der Bestattung öffentlich nur im Nachhinein oder im Vornherein ohne Nennung von Zeit und Ort der Bestattung und mit dem Hinweis „nur im engsten Familienkreis“ informiert wird.

Meldepflicht für Beatmungsgeräte:
Wegen der Corona-Pandemie hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine Meldepflicht für Beatmungsgeräte eingeführt. Die Leitungen der Praxen niedergelassener Ärzte in Bayern sind verpflichtet, unverzüglich die Gesamtzahl der in der jeweiligen Praxis vorhandenen Beatmungsgeräte an das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter der E-Mail-Adresse beatmungsgeraete@stmgp.bayern.de zu übermitteln. Das neuartige Coronavirus hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern und eine Behandlung erkrankter Personen zu ermöglichen, teilt das Ministerium mit.

Laborbetreiber:
Laborbetreiber einschließlich Labore von Krankenhäusern und Universitätsinstitute, die ihre Tätigkeit im Freistaat Bayern ausüben und Abstriche oder Proben auf das Vorliegen einer Infektion mit Coronavirus untersuchen, sind verpflichtet, die Gesamtzahl der am jeweiligen Tag untersuchten Abstriche und Proben sowie die Anzahl der positiven und negativen Befunde tagesaktuell an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter der E-Mail-Adresse covidlabreport@lgl.bayern.de zu übermitteln. Bei der ersten Meldung sind darüber hinaus einmalig die Gesamtzahl der bisher untersuchten Abstriche und Proben sowie die Anzahl der positiven und negativen Befunde seit 1. Januar 2020 zu melden. Sind bei einer Person im Rahmen einer einzelnen Untersuchung mehrere Abstriche oder Proben untersucht worden, so ist dies als ein Fall zu melden.

Werkstätten für behinderte Menschen, Förderstätten sowie Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke:
Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie in diesen Bereichen werden in der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 17. März geregelt. Diese ist abrufbar auf der Homepage des Ministeriums unter www.stmgp.bayern.de .

Von: Pressestelle des Landratsamts, Mittwoch, 18. März 2020
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Landratsamt Nürnberger Land« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/firma/landratsamt-nuernberger-land/1725

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