Das Zerstören von Wahlplakaten - (k)ein Kavaliersdelikt
Landkreis Roth - Am 25. Januar 2024 fand vor dem Amtsgericht Schwabach, das auch für Wendelstein zuständig ist, ein Prozess wegen Sachbeschädigung statt. Ich selbst war als Anwalt auf Seiten der Zeugin vor Ort.
In der Sache ging es um wenig, ein Herr hatte ein Wahlplakat abgerissen, der Sachschaden war letztlich gering. Warum er das getan hatte, blieb im Dunklen, ein Freund der beworbenen Partei war er wohl nicht. Seine Einlassung, es sei ein Versehen gewesen, als er mit seinem Motorrad daran vorbeigefahren sei und er habe danach das Plakat nur ordentlich abreißen wollen, vermochte nicht so recht zu überzeugen.
Die Richterin wollte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung einstellen, die Staatsanwältin wollte dem erst nach Zustimmung der Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft zustimmen. Am Ende bezahlt der Täter 500,- EUR als Auflage und trägt die Kosten seines Verteidigers – dafür ist er nicht verurteilt oder vorbestraft.
Fakt bleibt: Das Beschädigen von Wahlplakaten kann teuer werden. Zu einer Demokratie gehört das Werben um Stimmen, auch von Parteien, die man nicht mag. Auseinandersetzung in der Sache ist im politischen Diskurs willkommen, Sachbeschädigung geht eben nicht. Und das gilt – zum Glück – für alle Parteien.
Weil wir hier leben.