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Die Radrennbahn am Reichelsdorfer Keller - weiterhin ein Thema für Bürger und Stadtrat

Reichelsdorfer Keller - Dem Betrachter des Rennbahngeländes bietet sich derzeit ein trauriger Anblick: nach den begonnenen Abrissarbeiten, die der Investor in Auftrag gegeben hatte, prägen Betonbrocken, Bauschutt und Abdeckplanen das Bild. Ein ganz anderes, nämlich ein höchst interessantes, lebendiges und spannendes Bild entwickelt sich derzeit dagegen aus immer neuen Mosaiksteinchen zum Bauleitverfahren Nr. 4654 „Radrennbahn“. So gewinnt Konturen, was lange nur Gegenstand von Vermutungen war: viel deutet heute darauf hin, dass sich die Stadt über die Bedeutung der Rennbahn durchaus bewusst ist, eine mögliche Denkmaleigenschaft nicht völlig auszuschließen war und trotzdem bereits seit 2015 - und somit lange vor dem Beginn des Bebauungsplanverfahrens – die Beseitigung der Bahn konsequent verfolgt.

  • Radrennbahn Reichelsdorfer Keller, Eingang

    Radrennbahn Reichelsdorfer Keller, Eingang
    © Dorith Müller, Archiv

Die Phase vor dem Beginn des Bauleitverfahrens (Bebauungsplan für die Radrennbahn)

Auffällig ist die Tatsache, dass ein Antrag der CSU-Fraktion an den Stadtrat aus dem Juli 2014, der Erhalt und Sanierung der Rennbahn zum Inhalt hat, bis heute von der Verwaltung nicht bearbeitet ist und als „offen“ im System steht. Warum wurde dieser Antrag aber nicht bearbeitet? Und warum hat die CSU-Fraktion nicht nachgehakt? Unsere Frage dazu – gestellt zuletzt im Dez. 2022 an den Vorsitzenden der Stadtratsfraktion der CSU – wurde ebenfalls nicht beantwortet.

Dass der Baureferent der Stadt Nürnberg bereits im Jahr 2015 mit dem Thema des Denkmalschutzes für die Radrennbahn befasst war, zeigten kürzlich Recherchen des Bayerischen Rundfunks (siehe Programmbeitrag des BR, Kontrovers am 24. 10. 2023): damals war er demnach bemüht, einen Vor-Ort-Termin mit den Fachleuten des Landesamts für Denkmalpflege – vermutlich im Zuge der damals laufenden Nachqualifizierung bzw. Aktualisierung der Denkmalliste Bayern – abzuwenden. Das lässt aufhorchen! War man in Sorge, dass die Denkmalspezialisten aus München die Rennbahn als Denkmal einstufen würden und eine Nutzung des Geländes für andere Zwecke evtl. nicht mehr möglich wäre? Wollte man ein „Denkmal Radrennbahn“ verhindern? Welche Rolle spielte damals der Stadtrat? War er einbezogen? Oder gab der Stadtrat einen Auftrag?

Das Bauleitverfahren Nr. 4654, Bebauungsplan für die Radrennbahn (ab September 2018)

Wir begleiten das Verfahren nunmehr seit einigen Jahren und haben Verwaltung und Stadtrat wiederholt auf unplausible, unvollständige und u.E. unrichtige Darstellungen in den Dokumenten hingewiesen, auch auf Widersprüche im Vergleich zum Masterplan Grün und zum Landesentwicklungsplan. Dennoch unterstützen die Fraktionen von CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Bebauungsplan sowie die Beseitigung der Radrennbahn, dieses europaweit einzigartigen Kulturdenkmals, und die Rodung von ca. 200 Bäumen, darunter viele alte Eichen und wertvolle Habitatbäume. Einzig J. Dörfler, Freie Allianz, hat sich kritisch mit den Unterlagen auseinandergesetzt und in der Folge dem Billigungsbeschluss des Bebauungsplans nicht zustimmen können. Zugegebenerweise sind die Unterlagen umfangreich und ist die Thematik komplex. Dennoch ist erstaunlich, dass auch offensichtliche Diskrepanzen von der großen Mehrheit der Stadtratsmitglieder nicht hinterfragt und einfach akzeptiert werden. Die Frage mag erlaubt sein, welche Rolle der Denkmalschutz (der in Bayern immerhin Verfassungsrang genießt!), der Natur-, Arten- und Klimaschutz im Tagesgeschäft und bei den Entscheidungen im Stadtrat tatsächlich spielt.

Der Abriss (Oktober 2023)

Nachdem die Rennbahn vom Landesamt für Denkmalpflege im Juni 2022 als Denkmal klassifiziert worden war, ist sie in der Folge auch als solches zu behandeln, d.h. grundsätzlich zu erhalten und zu schützen. Ein Abriss ist nur mit Genehmigung möglich, für die in der Stadt Nürnberg die Untere Denkmalschutzbehörde – die dem Baureferat unterstellt ist – zuständig ist. Nachdem es sich um eine folgenschwere Entscheidung handelt (ggf. ist ein bedeutsames Denkmal unwiederbringlich verloren), sind bei der Erteilung der Genehmigung gesetzlich festgelegte Vorgaben zu befolgen und vorgegebene Stellungnahmen einzuholen.  Dies wurde u.E. beim vorliegenden Abrissbescheid für die Rennbahn ganz offensichtlich nicht beachtet – Grund genug, eine Klage einzureichen und eine juristische Klärung herbeizuführen sowie dadurch den umgehenden Abriss-Stopp zu bewirken (um zu verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor die juristische Klärung erfolgen kann). Die Stadt Nürnberg konnte sich erstaunlicherweise erst nach mehreren Hinweisen des Rechtsanwalts, zwei Eilanträgen und einem Bescheid des Verwaltungsgerichts Ansbach dazu entscheiden, den Abriss der Rennbahn einstellen zu lassen. Ein wohl durchaus ungewöhnliches und bemerkenswertes Vorgehen!  Ob das ein Versehen war? Oder ob man – Klage hin oder her – vollendete Tatsachen schaffen und der Rennbahn ein für alle Mal ein Ende setzen wollte?

Fragen über Fragen – und dies sind nur einige der Ungereimtheiten, die im Zusammenhang mit der Rennbahn noch im Raum stehen. Nach wie vor gibt es etliche Zweifel am Verfahren – diese zu klären ist nun Aufgabe der Rechtsanwälte und des Gerichts. Auf das Ergebnis sind wir gespannt.

Wir wünschen Ihnen ein Frohes Weihnachtsfest und alles Gute für 2024,

 

Dr. Dorith Müller

Quartiersinitiative Reichelsdorfer Keller

Von: Dr. Dorith Müller (Quartiersinitiative Reichelsdorfer Keller), Mittwoch, 06. Dezember 2023 - Aktualisiert am Freitag, 08. Dezember 2023
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Quartiersinitiative Reichelsdorfer Keller« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/qireichelsdorferkeller

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