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Ansprechpartnerin (Redaktion)

Endlich Sicherheit auf der St2225 bei Sperberslohe

Wendelstein - So beginnt das Schreiben, mit dem sich Herr Volker Bauer (MdL CSU) beim Staatsminister des Inneren und beim Landrat des Landkreises Roth für die Bürger von Sperberslohe einsetzt.

  • Die Straße ist für Kinder Fuß- und Radweg. Bei Gegenverkehr kann nicht ausgewichen werden. Hier darf mit der Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gefahren werden.

    Die Straße ist für Kinder Fuß- und Radweg. Bei Gegenverkehr kann nicht ausgewichen werden. Hier darf mit der Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gefahren werden.

  • An dieser Stelle müssen die Kinder gegebenenfalls die Straße queren. Hier sind in beide Fahrrichtungen 100 km/h erlaubt.

    An dieser Stelle müssen die Kinder gegebenenfalls die Straße queren. Hier sind in beide Fahrrichtungen 100 km/h erlaubt.

  • Der Kreuzungsbereich nördlich von Sperberslohe wird aufgrund der sehr hohen Geschwindigkeiten als gefährlich eingestuft.

    Der Kreuzungsbereich nördlich von Sperberslohe wird aufgrund der sehr hohen Geschwindigkeiten als gefährlich eingestuft.

  • Vertreter der Bürgerinitiative im Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten

    Vertreter der Bürgerinitiative im Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten

Im November letzten Jahres fand ein Gespräch der Bürgerinitiative mit Herrn Volker Bauer in Roth statt. Weil das Landratsamt einen Antrag der Bürgerinitiative, der außerdem einstimmig von der Marktgemeinde Wendelstein unterstützt wurde, bis heute nicht bearbeitet hat, unterstützt nun auch der Landtagsabgeordnete die Menschen in Sperberslohe.

Insbesondere macht er auf die hohen Geschwindigkeiten aufmerksam und fragt, ob erst ein Kind/Radfahrer oder Senior tödlich erfasst werden muss, bevor sich auch in Sperberslohe etwas ändert. Tödliche Unfälle ereignen sich immer wieder auf dem nur 9 km langen Teilstück der St2225 zwischen Nürnberg-Langwasser und Sperberslohe.

So wurde zum Beispiel nach einem tödlichen Unfall im Kreuzungsbereich St2225 und Alte Salzstraße nach Röthenbach St. W. eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h und eine Querungshilfe eingerichtet. Die Situation nördlich von Sperberslohe ist vergleichbar.

Auch im südlichen Bereich von Sperberslohe ist die verkehrsrechtliche Regelung nicht nachvollziehbar. Die obigen Bilder machen deutlich, dass eine zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h in beide Fahrtrichtungen in diesem Bereich völlig indiskutabel ist.

Die dort lebenden Kinder müssen dort die Straße queren und müssen zudem die Straße als Fuß- und Radweg nutzen, um zum Spielplatz in Sperberslohe zu gelangen.

Der Landtagsabgeordnete weist auch zu Recht darauf hin, dass eine verkehrsrechtliche Regelung mit wenig finanziellen Mitteln und geringem Arbeitsaufwand umgesetzt werden könnte, das Unfallrisiko bislang aber unnötig aufrechterhalten wird.

Anna Schillaci und Hartmut Schröder
Bürgerinitiative Sperberslohe

Weitere Informationen können Sie unter www.buergerinitiative-sperberslohe.de abrufen.

Von: Hartmut Schröder (Sprecher der Bürgerinitiative), Donnerstag, 16. Juni 2016 - Aktualisiert am Sonntag, 19. Juni 2016
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Bürger Initiative Sicheres Sperberslohe (BISS)« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/biss-sperberslohe
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