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Ansprechpartnerin (Redaktion)

Energiekosten und Inflation

Region - Beantragen Sie jetzt die Zuschüsse und Vergünstigungen, die Ihnen zustehen!

  • Albrecht Röttger

    Albrecht Röttger
    © @güzel

Viele von uns müssen neuerdings höhere Abschläge beim Strom und bei der Heizung bezahlen. Andere werden hohe Nachzahlungen bekommen. Auf der anderen Seite gibt es viele öffentliche Zuschüsse, die längst nicht alle beantragen, die eigentlich einen Anspruch darauf hätten. Hier eine Auswahl im Überblick, die freilich nur eine allgemeine Information, keine rechtsverbindliche Auskunft sein kann:

Zusätzlich zum Kindergeld: Kinderzuschlag. Leben Kinder unter 25 Jahren bei Ihnen unverheiratet im Haushalt? Haben die Eltern zusammen mindestens 900 € oder Sie als Alleinerziehende mindestens 600 € Einkommen? Dann lohnt sich die Video-Beratung über den Kinderzuschlag (siehe auch www.arbeitsagentur.de , in der Suchmaske „Videoberatung Kinderzuschlag”). Dort finden Sie auch das Antragsformular.

Unterhaltsvorschuss. Nicht alle ehemaligen Ehepartner- /innen zahlen ausreichend Unterhalt. Unterstützung können Alleinerziehende bei der Stadt Nürnberg ( www.nuernberg.de , Suchwort »Unterhaltsvorschuss«) beantragen. Die Höhe liegt pro Kind je nach Alter zwischen 187 und 338 €.

Wohngeld. Sie bekommen kein Arbeitslosengeld II und künftig auch kein Bürgergeld? Der „Wohngeld-Rechner“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sagt Ihnen, ob bzw. wieviel „Wohngeld“ Sie bekommen: Je nach Anzahl der Personen im Haushalt, dem Einkommen und der Höhe der Miete können Sie unter Umständen Wohngeld bekommen. Die Broschüre des Bundesministeriums rechnet Beispiele mit monatlichem, Wohngeld zwischen 181 und 701 € vor. Wo und wie Sie Wohngeld in Nürnberg beantragen, erfahren Sie in dieser Broschüre der Stadtverwaltung.
www.nuernberg.de/internet/sozialamt/wohngeld.html

Nicht nur für Bürger(-innen) ohne Arbeit: Das „Bürgergeld“ Dieses Geld gibt es, vereinfacht gesagt, dann, wenn in einer „Bedarfsgemeinschaft“ (z.B. bei einer Familie, die in einem Haushalt lebt) Einkommen und Vermögen unterhalb eines bestimmten Gesamtbetrags vorhanden ist. Zum Bürgergeld gehört die Regelleistung, also das Geld zum Lebensunterhalt, und für den Strom in der Wohnung, und zusätzlich „angemessene“ Kosten für Miete und die Heizung. Erwachsene Alleinstehende haben ggf. einen Regelleistungs-Anspruch auf monatlich 502 €, Ehepartner jeweils 451 €, Minderjährige je nach Alter 318, 348 oder 420 €. Das Einkommen, z.B. der Lohn, wird teilweise angerechnet. Hier bleibt künftig beim Bürgergeld deutlich mehr vom Lohn übrig als wie bisher beim Arbeitslosengeld II:  Berücksichtigt werden können Aufwendungen, die für die ausgeübte Arbeit nötig sind, Versicherungen, Unterhaltsverpflichtungen und anders mehr. Bei einem Nettolohn zwischen 100 und 1000 € werden 20 % nicht auf das Bürgergeld angerechnet.[1]  Ab Juli 2023 werden dann bei einem Nettolohn zwischen 520 € und 1000 €  30 %  nicht auf das Bürgergeld angerechnet.[2]  Einkommen von „jungen Menschen“ aus Ferienjobs und Ausbildungsvergütung werden bis zur Minijob-Grenze (z.Zt. 520 €) nicht vom Bürgergeld abgezogen.[3] 
Genaueres finden Sie auf www.arbeitsagentur.de , Menüpunkt »Bürgergeld«.

Auch als Zuschuss zur Rente möglich: Die Grundsicherung „Grundsicherung“ ist unter anderem für den Fall gedacht, dass die Rente bestimmte Grenzen unterschreitet. Neben dem „Regelsatz“ kann Geld für Miete und Heizung, aber auch die Erstausstattung einer Wohnung gezahlt werden. Die Ansprechpartner der Stadt Nürnberg vereinbaren mit Ihnen telefonisch gerne einen Termin, siehe www.nuernberg.de, dort mit dem Suchwort »Grundsicherung im Alter«. 

Energieberatung. Kommen Ihnen Ihre Strom- und Heizkosten zu hoch vor? Der örtliche Stromversorger N-ergie bietet in Nürnberg eine Energieberatung an, die Ihnen beim Sparen helfen soll – allerdings nur für die eigene Kundschaft kostenlos.
Kostenlos sind dafür die Energiespartips auf den Internet-Seiten vieler Strom- und Gasanbieter: Durch richtiges Lüften, Heizen, aber auch Backen, Bildschirmschoner- Stand-by-Modus oder Boiler-Abschalten können Sie Ihren Energieverbrauch senken.

Befreiung von Radio von Fernsehgebühren. Bezieher von Bürgergeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, Hilfe zur Pflege u.a.m können unter www.rundfunkbeitrag.de die Befreiung von Gebühren für Radio und Fernsehen beantragen.

Der „Nürnberg-Pass“ Empfänger von Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung und anderen Leistungen können mit dem Nürnberg-Pass zahlreiche Vergünstigungen bekommen. Beispielsweise kann man die Monatskarte »Solo 31« für 15 € nutzen! Der VGN erklärt Ihnen unter der Rufnummer Tel.: 0911 2834646, wie das geht.

Alle Infos und Links finden Sie hier: https://gruene-nbg-sued.de/zuschuesse
oder direkt über den QR-Code

Quellen:
[1] Merkblatt SGB 2, Bürgergeld (arbeitsagentur.de), Seite 57
[2] Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II) (arbeitsagentur.de)  Seite 15 unten zur Änderung ab 01.07.23 bzw. JC_NBG_Flyer_6seitig_Buergergeld_100123_web.pdf (jobcenter-nuernberg.de) Seite 2 unter Punkt 4.[3] JC_NBG_Flyer_6seitig_Buergergeld_100123_web.pdf (jobcenter-nuernberg.de) Seite 2 unter Punkt 4.

Von: Albrecht Röttger (Vorstand OV Nürnberg-Süd und Direktkandidat für den Bezirkstag), Montag, 10. Juli 2023 - Aktualisiert am Donnerstag, 20. Juli 2023
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Bündnis 90 / Die Grünen - Ortsverband Nürnberg - Süd« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/gruene-nbg-sued

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