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Flächennutzungsplan legt bauliche Entwicklung der Gemeinde fest

Wendelstein - Bürger dürfen sich laut Gesetz zu Planungen äußern und Änderungsvorschläge einreichen.

Ein Flächennutzungsplan ist laut § 1 Absatz 2 BauGB (Baugesetzbuch) ein vorbereitender Bauleitplan eines Gemeindegebiets, dessen Regelung sich nach dem Baugesetzbuch richtet. Durch den Flächennutzungsplan werden somit die städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsziele festgelegt.

Der Flächennutzungsplan wird als grafische Plandarstellung von den Gemeinden erstellt. Er gibt in groben Zügen Auskunft über Bauflächen und Baugebiete sowie Verkehrsflächen und Grünanlagen. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage, auf der die Bebauungspläne entstehen.

Bürger und Verbände sind laut Baugesetzbuch möglichst früh über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Sie sollen damit Gelegenheit bekommen, sich zu den Planungen zu äußern und Änderungsvorschläge einzureichen. Das Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Flächennutzungsplanes läuft in der Regel über zwei Stufen: eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und eine öffentliche Auslegung des Plan-Entwurfs.

Der Markt Wendelstein verfügt über einen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, der letztmalig 1999 großflächig geändert wurde.

Von: Nicole Salamon, Freitag, 27. Januar 2017 - Aktualisiert am Montag, 21. Januar 2019

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