× Archiv der gedruckten Ausgaben Erscheinungstermine & Redaktionsschluss Auflage, Verbreitungsgebiet, Zustellung Artikel / Termine Einreichen Ansprechpartnerin Redaktion Mediadaten / Preisliste Ansprechpartner für Gewerbe Newsletter abonnieren
× Für Gewerbe Beratung anfordern Ansprechpartner für Gewerbe Ihre Werbung auf meier-magazin.de Kostenloser Brancheneintrag Newsletter abonnieren
Für alle Besucher*innen Erstanmeldung Kommentar schreiben Newsletter abonnieren Kleinanzeige einreichen
Infos für Vereinigungen Infos für Künstler*innen
Artikel & Termine einreichen Neu! Galerie
Ansprechpartnerin (Redaktion)

„Impfdrängler“ SPD Wendelstein fordert unabhängige Untersuchung und eine lückenlose Aufklärung

Wendelstein - Im Schwabacher Tagblatt wurde vor einigen Tagen über eine „Impf-Korruption in Wendelstein“ berichtet. Es ging darum, dass der 2. Bürgermeister der Marktgemeinde (MG) Wendelstein, Willibald Milde (CSU), und der Kämmerer der MG Wendelstein, Stefan Zeltner, sich unter Nutzung ihrer Tätigkeiten bei der WIPS (Wendelstein Immobilien, Bau und Service GmbH) außerhalb der üblichen Impfreihenfolge nach der Coronavirus-Impfverordnung haben impfen lassen. Angeblich wären sie wegen ihrer Tätigkeit für die WIPS in der Prioritätsklasse 1 (Schutzimpfung mit höchster Priorität nach § 2 der Coronavirus-Impfverordnung) der Impfreihenfolge eingeordnet gewesen. Herr Zeltner hat dann noch seine Eltern von Pyrbaum bringen lassen, weil noch Impfstoff übrig gewesen sei.

Nun hat Bgm. Langhans in einer weiteren Zeitungsmeldung ausgeführt, dass zwar das „Vordrängeln“ beim Impfen nicht gerade schön sei und er Herrn Zeltner bereits gerügt und seine Entschuldigung angenommen habe, aber die Herren Milde und Zeltner würden der Prioritätsgruppe 1 angehören, so dass rechtlich kein Vergehen zu erkennen sei.

Diese Argumentation von Bgm. Langhans ist rechtlich falsch. Die Personen der Priorität 1 sind nach der Impfverordnung des Bundes, die für alle Länder und Kommunen in Deutschland gilt, ganz klar umrissen. Wie sich aus § 2 der Impfverordnung ergibt, haben die Herren Milde und Zeltner unter keinen Umständen ein vorrangigen Impfanspruch. Sie gehören der Geschäftsführung einer Immobiliengesellschaft an, die im Betreuten Wohnen lediglich Vermieter der dortigen Wohneinheiten ist.

Es müsste einem ehemaligen Polizeibeamten und einem Kämmerer klar sein, Personen, die eigentlich für Recht und Ordnung in der Gemeinde garantieren sollen, dass diese Aktionen extrem verwerflich und moralisch nicht entschuldbar sind. Auch hätte Herr Milde als 2. Bürgermeister das Fehlverhalten des Kämmerers sofort unterbinden müssen und nicht auch noch selbst sich rechtswidrig impfen lassen dürfen.

Daraus ergeben sich nachstehende Folgerungen und Forderungen:
1. Die Impfung der Personen Milde und Zeltner war rechtswidrig im Sinne der Coronavirus - Impfverordnung.
2. Soweit Bgm. Langhans und Geschäftsleiter Herr Segmüller ebenfalls die oben angesprochene Meinung teilen, verschleiern sie die wahre Rechtslage.
3. Bei Herrn Milde als Beamter (Polizei) im Ruhestand und aktiver kommunaler Wahlbeamter ergeben sich noch schwerwiegendere Folgen, weil er aus seiner beruflichen Vergangenheit hätte wissen müssen, dass sein Verhalten rechtswidrig war.
4. Schluss mit der Salamitaktik, es müssen jetzt alle Karten auf den Tisch. Die Wendelsteiner SPD verlangt eine unabhängige Untersuchung und lückenlose Aufklärung. Der gesamte Sachverhalt muss transparent dargelegt werden.
5. Auch die inzwischen kursierenden Gerüchte, die den Impfskandal noch größer als bekannt vermuten lassen, müssen Teil der Aufklärung werden.
6. Mit diesem Hintergrund sind arbeitsrechtliche und disziplinarische Maßnahmen zu prüfen.

Von: Dr. Kurt Berlinger (SPD – Ortsvereinsvorsitzender Wendelstein), Sonntag, 21. März 2021 - Aktualisiert am Dienstag, 18. Mai 2021
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »SPD im Markt Wendelstein« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/spd-markt-wendelstein

Weitere Seiten zum Thema:

Empfehlen Sie diesen Artikel:

Kommentar schreiben

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu schreiben.